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Das war die Anfrage
>>> BMV Kontaktformular <buergerinfo@bmvbw.bund.de>
13.09.03 19:02:51 >>>
Nachricht aus dem BMVBW Kontaktformular
Name: Manfred von Dorscewsky
Email:
HB-MvD@T-Online.de
Hallo,
ich hätte gerne mehr Information
zu den Bußgeldern hinsichtlich der Mautgebühren.
Im Gesetz steht, dass Besitzer,
Halter und der Fahrer gesamtschuldnerisch haften - Wie sieht die
Rechtslage aus, wenn mein Chef/Halter mich als Fahrer dazu zwingt,
ohne mich bei Toll Collect einzubuchen einfach zu fahren ??
Es gibt ja die besten Beispiele,
sowie die verschiedensten Urteile darüber wenn mein Chef mich dazu
nötigt meine Fahr- und Arbeitszeiten zu überschreiten oder meine
Pausenzeiten zu unterschreiten...
Sind wir als Fahrer wieder die
"Dummen" ?
Mit freundlichen Grüßen
Manfred von Dorscewsky
Und das war dann die
Antwort...
----- Original Message -----
From: "Buergerinfo" <buergerinfo@bmvbw.bund.de>
To: <HB-MvD@T-Online.de>
Sent: Tuesday, October 28, 2003 5:51 PM
Subject: Reg.Nr.: RE 5653 Bußgeldvorschriften nach ABMG
Sehr geehrter Herr von Dorscewsky,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu deren Beantwortung ich das zuständige
Bundesamt für Güterverkehr um Zuarbeit gebeten habe.
Zu den Fragen nehme ich deshalb wie folgt Stellung:
§ 2 Autobahnmautgesetz für Nutzfahrzeuge (ABMG), welcher die Person
des Mautschuldners bestimmt, beinhaltet gegenüber der bisherigen
Gesetzeslage zur Eurovignette keine Neuerungen und somit auch keine
Ausweitung des Kreises der Gebührenschuldner gegenüber der bisherigen
Rechtslage.
Die Erhebungspraxis kann somit an die bei der Entrichtung von
Autobahnbenutzungsgebühren gesammelten Erfahrungen anknüpfen.
§ 2 Nr. 2 ABMG beinhaltet eine selbständige gesamtschuldnerische
Mautschuldnerschaft des Disponenten neben dem Fahrer sowie Eigentümer
bzw. Halter des Fahrzeuges. Eine Person, die im Sinne von § 2 Nr. 2
ABMG über den Gebrauch des Motorfahrzeuges bestimmt, kann jedoch auch
der Mieter oder Leasingnehmer eines Fahrzeuges sein.
Alle Haftungsalternativen bestehen selbständig nebeneinander und
schließen sich nicht gegenseitig aus.
Liegen die Voraussetzungen der Mautschuldnerschaft vor, so entspricht
es dem Wesen der gesamtschuldnerischen Haftung, dass die Forderung
nach Wahl des Gläubigers von jedem der beteiligten Schuldner ganz oder
zum Teil erhoben werden kann. Insbesondere bei Ausfall des zuvorderst
in Anspruch genommenen Schuldners kommt die Heranziehung eines anderen
Gesamtschuldners in Betracht.
Es gilt der Grundsatz, dass sich das Bundesamt im Hinblick auf das
Ordnungswidrigkeitenverfahren in erster Linie an denjenigen hält, der
den wirtschaftlichen Vorteil aus dem Vorenthalten von Gebühren hat.
Dies wird in aller Regel der Unternehmer sein.
Ein entsprechendes Vorgehen scheint insbesondere geboten, soweit
abhängig beschäftigtes Personal durch Weisungen von Vorgesetzten
gehalten sein kann, gegen die Verpflichtung zur Mautenrichtung zu
verstoßen.
Grundsätzlich besteht jedoch auch eine Ordnungspflicht des Fahrers
bzw. Disponenten. In Einzelfällen können gegebenenfalls die zur
Mautentrichtung üblichen Betriebsabläufe berücksichtigt werden.
Insoweit muss jedoch auch bedacht werden, dass dem Fahrpersonal die
Verantwortung für das etwaige Fehlen praktikabler organisatorischer
Regelungen nicht angelastet werden kann. Die verantwortliche
Organisation der Mautentrichtung ist zuvorderst Obliegenheit des
Unternehmers.
Eine vollständige Übertragung dieser Verantwortung auf die Fahrer ist
nicht möglich. Hiervon abzugrenzen sind Fallgestaltungen, in welchen
praktikable organisatorische Regelungen bestehen und Fahrer unter
billigender Inkaufnahme von Verstößen gegen das ABMG handeln. Es kommt
daher stets auf eine Abwägung im Einzelfall an.
Mit Blick auf die Ordnungspflicht der Fahrer gilt, dass grundsätzlich
der geringeren wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit dadurch Rechnung
getragen wird, dass die Bußgelder für durchschnittliche Verstöße
(Bußgeldkatalog) nur die Hälfte der für die Unternehmer vorgesehenen
Bußgelder betragen.
Ich hoffe, ich konnte mit meiner Antwort zu Ihrem besseren Verständnis
in dieser Angelegenheit beitragen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gerda Renatus
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Referat Bürgerservice
buergerinfo@bmvbw.bund.de
Tel.: 01888-300-3060
Fax: 01888-300-1942
Invalidenstr. 44
10115 Berlin
Kommentar
des "Müllerman": Warum einfach und
verständlich antworten, wenn man es auch geschliffen im allseits
gefürchteten "Behörden-Deutsch" machen kann... Also Leute aufpassen,
wenn irgendwann mal in diesem Jahrzehnt noch diese stümperhaft
geplante und umgesetzte Autobahnmaut wirklich kommt - denn dann ist
damit zu rechnen, dass wir als Fahrer auf jeden Fall mit dran sind,
wenn Unregelmäßigkeiten oder eine nicht abgeführte Gebühr festgestellt
werden!!!

[Die ist meist schneller als
politische Entscheidungen... ;-)]
Weitere politische Infos gibt es >>>HIER<<<
Weitere Vorschläge zu
Protestbriefen:
1.
Gerechtigkeit für Fernfahrer im Punktesystem nach § 4 StVG
2. Aufbauseminar (ASP) nach § 4 StVG
3.
Verschärfte Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Weitere Vorschläge zu Aktionen gibt
es dann auch noch >>>HIER<<<
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