E-Mail von Manfred von Dorscewsky vom 12.10.2002
HB-MvD[at]T-Online.de
(Wenn Sie eine Mail schreiben möchten, dann ersetzen Sie das [at] bitte durch "@"! Ich muss das aus Gründen des Spamschutzes leider so machen...)
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Von diesem Besucher meiner Seite erreichte mich eine sehr positve Mail. Herr von Dorscewsky ist ebenfalls ein engagierter und aktionsfreudiger Fernfahrer, der selbst etwas zur Verbesserung der Situation von uns Fahrern und zur Informierung und Aufklärung von Kollegen beiträgt. Er teilte mir mit, dass er selbst einen informativen Handzettel entworfen und ausgedruckt hat - und diesen unterwegs auf seinen Ferntouren an andere Fahrer verteilt! Bemerkenswert! Auch Sie sollen Kenntnis erhalten von diesem Handzettel - daher finden Sie dessen Text hier im Original vor:
Zu lange am LKW – Steuer:
Keine Bagatelle !!!!
Solange nichts passiert werden Lenkzeitüberschreitungen bekanntlich als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet. Vielen Lkw – Fahrern ist unbekannt, dass im Falle einer Gefährdung oder einer Schädigung von Dritten sofort strafrechtliches Terrain mit drastischen härteren Sanktionen oder Strafen geahndet wird .
Gefährdung ist schon strafbar
Nach § 315c Strafgesetzbuch (StGB) begeht eine strafbare Straßenverkehrsgefährdung, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Straßenverkehr einen Lkw führt, obwohl er wegen eines geistigen oder körperlichen Mangels zum sicheren Führen eines Lkw’s nicht in der Lage ist und dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremdes Eigentum von bedeutendem Wert gefährdet.
Der Straftatbestand der Straßengefährdung kann auf vielfältige Weise verwirklicht werden. Am häufigsten durch Gefährdung wegen Alkoholeinfluss oder durch grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrmanöver: falsches Überholen, Vorfahrtverletzungen oder zu schnelles Fahren usw. Diese Tatbestandsalternativen sind bekannt. Weniger bekannt ist, dass Übermüdung als Folge von Überschreitung der Lenkzeiten oder von Unterschreitung der Ruhezeiten einen geistigen oder körperlichen Mangel darstellt, der dem sicheren Führen eines Trucks entgegensteht.
Verstöße gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten können also gravierende Folgen haben. Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe wird die Fahrerlaubnis entgültig entzogen, wenn sich aus der Tat ergibt, das der Betroffene zum Führen eines Kfz ungeeignet ist. Und wer wegen Straßenverkehrsgefährdung verurteilt wird, ist gemäß § 69 StGB als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.
Jedem Fahrer sollte deshalb bewusst sein, dass gravierende Verstöße gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten keineswegs „Bagatellen“ bleiben müssen, die mit einer Geldbuße abgetan werden. Manches mal ist es nur Zufall das die Sache glimpflich ausgeht.
In einem Schadensfall wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung schiebt meistens der Arbeitgeber oder der Disponent eine Mitschuld weit von sich, so das der Fahrer alleine dasteht. Ohne Fahrerlaubnis wird man vom Arbeitgeber nicht mehr benötigt. Es folgt eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Eine gerichtliche Klage vor dem Arbeitsgericht wäre ohne Aussicht auf Erfolg. Arbeitslosengeld erhält der Lkw-Fahrer während der Sperrfrist auch nicht, weil er seine Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hat.
WAS LERNEN WIR DARAUS ?
Anmerkung des Müllerman: Herr von Dorscewsky hat sich damit einverstanden erklärt, dass der Text seines Handzettels und sein Name veröffentlicht wird! |
Ich muss allerdings in aller Form und Deutlichkeit darauf hinweisen, dass diese veröffentlichten Reaktionen und Leserbriefe immer nur die Meinung des jeweiligen Autors wiedergeben! Die Verantwortung liegt also alleine beim jeweiligen Verfasser! Dargestellte Sachverhalte geben nicht automatisch auch die Meinung des Müllerman wieder! Zu jedem Beitrag existiert jeweils zumindestens eine E-Mail-Adresse - wenden Sie sich dorthin, falls Sie sich mit dem jeweiligen Autor persönlich auseinander setzen wollen! Danke für die freundliche Beachtung! Sollte ein Beitrag auf Wunsch des Verfassers anonymisiert veröffentlicht worden sein und Sie sich an diesen wenden möchten, dann nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf! Ich habe in diesen Fällen die jeweilige Kontakt- oder E-Mail-Adresse.
Übersicht für die Besucherreaktionen + Leserbriefe:
01. Handzettel: "Zu lange am LKW-Steuer: Keine Bagatelle !!!!
02. Der Transit und die Berufskraftfahrer
03. Sehr offene Worte und Anklage des Kollegen Joachim Schulz / Minden
04. Ein offener Brief an die Medien
05. Musste wegen eines Rechtsstreits des betreffenden Verfassers offline genommen werden
06. Deutliche Worte eines LKW- und Busfahrers
07. Gelten das Arbeitszeitgesetz und der Arbeitsschutz NICHT für Fernfahrer?!!
08. Infos zur allgemeinen Sicherheitslage in Spanien für Fernfahrer + Touristen
09. LKW-Transitproblematik in Tirol - Eine bemerkenswerte Meinung dazu aus der Tiroler Bevölkerung