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Lesen Sie bitte auch meine Artikel zu folgenden Schwerpunkten aus dem Bereich "LKW-Fahrerjob":

 

 Arbeitsvertrag

 

 Entlohnung

 

 Fahrverbote

 

 Gewerkschaft

 

 Hilfe für Fernfahrer

 

 Parkplätze

 

 Stellenangebote + Bewerbung

 

 Straßenkarten

 

 Termindruck

 

 "Urlaubsschein"

 

 Wartezeit

Typische Fahrerfragen zur Thematik "Kontrollen durch Polizei und BAG" & Auslegung von Vorschriften >>> und ein Polizist gibt kompetente Auskunft!!!



LKW-FAHRVERBOTE

In Deutschland ist der Fernfahrer im Vergleich zu manchen anderen EU-Mitgliedsländern jeder Menge von Fahrverboten ausgesetzt.

Wobei aber wirklich jeder froh sein sollte, dass es immer noch ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen gibt (von 0 Uhr bis 22 Uhr) für LKWs über 7,49 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht! Auf EU-Ebene wird neuerdings recht fleißig versucht, dieses Verbot in Deutschland auszuhebeln! Würde dieses wegfallen, müssten die meisten Fernfahrer damit rechnen, dass ihr bisher sicheres Wochenende zuhause der Vergangenheit angehörte. Wirtschaft und Fuhrunternehmer (ganz zu schweigen von ausländischen Spediteuren!) würden sich die Hände reiben…

Ich bin auch ein eindeutiger Befürworter der bisherigen Regelung – denn es wäre schlimm, wenn das bisschen Zeit, was den meisten Fahrern eben noch übrig bleibt, um ein Privatleben in ohnehin minimiertem Umfang stattfinden zu lassen, auch noch oft wegfiele!

Es gibt ohnehin schon genügend Ausnahmeregelungen (von denen vor allem die Kühlzugfahrer ein klagendes Lied singen könnten!) und Ausnahmegenehmigungen, die auch noch nicht mal wirklich viel Geld kosten und somit eigentlich eine nur niedrige Hemmschwelle für manche Unternehmer darstellen. Aber nach einer Pressemeldung vom April 2001 scheint es (wenigstens vorläufig) bei der bisherigen Regelung zu bleiben. Auch wenn zu diesem Zeitpunkt ein modifizierter EU-Kommissionsvorschlag über ein „transparentes System harmonisierter Vorschriften zur Beschränkung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs mit schweren Lastwagen auf ausgewiesenen Straßen“ diskutiert wurde. Dieser sollte auch beinhalten, dass das bisherige deutsche System beibehalten würde (also einerseits Sonn- und Feiertagsfahrverbot von 0 Uhr bis 22 Uhr und andererseits die seit Jahren exististierende so genannte Ferien-Reise-Verordnung). Letztere gilt übrigens jedes Jahr an allen Samstagen im Juli und August in einem Zeitraum von 7 Uhr bis 20 Uhr auf den wichtigsten Hauptstrecken (also meist Autobahnen).

Wer gegen dieses Fahrverbot verstößt und sich eine Viertelstunde nach dem jeweiligen Beginn desselben auf einer betroffenen Strecke erwischen lässt, der ist gleich mit einer saftigen Strafe und einem Punkt in Flensburg mit dabei! Was den Kommissionsentwurf angeht, so wird aber auch unmissverständlich eine Art „Bestandsschutz“ festgehalten. Was bedeutet, dass alle bis zum 1.11.200 bestehenden Fahrverbote beibehalten werden können – eine Ausdehnung auf neue oder weitere Fahrverbote ist aber auch nicht mehr möglich!

Hier eine kleine Auflistung von Feiertagen in Deutschland, an denen ein Fahrverbot verhängt werden darf: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit (1. Mai), Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der deutschen Einheit (3. Oktober), 1. und 2. Weihnachtsfeiertag. Weitere Feiertage gibt es in verschiedenen Bundesländern – aber da wird in aller Regel kein Fahrverbot verhängt.

Mich verwundern immer wieder Pressemitteilungen, dass bei gelegentlichen größeren polizeilichen Überprüfungen von Fahr-zeugen, die in Fahrverbotszeiten oder auf Fahrverbotsstrecken angetroffen werden, häufig zahlreiche Fahrten ohne eine Sondererlaubnis durchgeführt wurden. Geht das nicht in den Kopf mancher „Kollegen“, dass ihnen diese Punkte in Flensburg niemand abnehmen kann und sie somit dem Verlust ihres Füh-rerscheins immer näher rücken?! Es ist aber wohl eher ein offensichtliches Indiz dafür, dass es immer noch genügend skrupellose Fuhrunternehmer gibt, die ihren (blauäugigen) Fahrern die Hucke voll lügen über das, was tatsächlich Recht und Gesetz ist!

Ein kleiner Tipp für diejenigen, die das komische Gefühl haben, mit Anordnungen, die sie von ihrem Disponenten oder Chef erhalten, stimmt etwas nicht: einfach mal bei der nächsten Polizei-Dienststelle, Polizei-Direktion oder direkt bei dem BAG anrufen! Da gibt es ehrliche und ausführliche Auskünfte zu allen Anfragen! Vorteil: Man ist danach in der Argumentation gegenüber der eigenen Firma auf der sicheren Seite! Und man kann besser einschätzen, ob das einzugehende Risiko es wert ist - im Hinblick auf zu erwartende Konsequenzen nach einer Kontrolle! Im Ausland werden Fahrverbote äußerst unterschiedlich gehandhabt!

Während es in Nordeuropa und den Benelux-Ländern verhältnismäßig locker zugeht und der LKW-Verkehr nur wenigen Einschränkungen unterworfen ist, so stechen die Schweiz und Österreich besonders dabei heraus ins Gegenteil! Da gibt es deutlich mehr Verbote: So besteht schon seit langem in der Schweiz ein Nachtfahrverbot von 22 Uhr bis 5 Uhr. Und in Österreich hat man zum Herbst 2002 gerade eines eingeführt für Inntalautobahn und Teile der Tauernstrecke. Die Schweiz hat sich bisher auch gut vor 40-Tonnen-LKWs schützen können. Wenn hier auch ab 2001 das reguläre Transitgewicht von bisher 28 Tonnen auf 34 Tonnen angehoben wurde – man lässt sich das mit dem neuen Abgabensystem aber auch sehr gut bezahlen von den Transporteuren! Aber die mächtige EU lässt hier nicht locker und in einigen Jahren wird das Land wohl auch von 40-Tonnern im Transit befahren werden (Ausnahmegenehmigungen für so etwas bestehen übrigens schon…). Im Internet finden sich hier auf folgenden Seiten interessante Hinweise zum Thema Fahrverbot für schwere LKWs – einige Seiten haben auch reichhaltige Auflistungen für entsprechende Regelungen in ganz Europa (und da nicht nur für den Bereich der EU!):

www.bund.bag.de

 www.bussgeld-online.de


 

 

 


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