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Auch noch passend zum Thema
Lesen Sie bitte auch meine Artikel zu folgenden Schwerpunkten aus dem Bereich "LKW-Fahrerjob":
Typische Fahrerfragen zur Thematik "Kontrollen durch Polizei und BAG" & Auslegung von Vorschriften >>> und ein Polizist gibt kompetente Auskunft!!! |
Stellenangebote und Bewerbung Seite 2 von 3 (zu Seite 3 / Seite 1) Zu bemängeln ist hier auch ganz eindeutig, dass sich bisher fast alle Fuhrunternehmer ganz gewaltig sträuben, einen Arbeitsvertrag auszufertigen. Was sonst in der Wirtschaft und der Industrie das Selbstverständlichste überhaupt ist, das ist in dieser Branche so gut wie unbekannt. Dann müsste nämlich "Ross und Reiter" genannt werden, also ob nach Tarif bezahlt wird, was ganz genau ausgemacht ist, usw.! Und das vermeiden die Herrschaften aus gutem Grunde: Kommt es nämlich später zu Differenzen (was keine Seltenheit ist!), ist der Fahrer vor dem Arbeitsgericht dann oft in Beweisnot, was tatsächlich vereinbart wurde! Ohne eine Arbeitsrechtsschutzversicherung geht heute ohnehin nichts mehr. Ich habe meine schon mehrmals einschalten müssen, weil ich an betrügerische und verlogene Arbeitgeber geraten bin. Ich kann den Abschluss einer solchen Versicherung nur wärmstens empfehlen - die wird sich mit Sicherheit recht bald rechnen und man hat die Chance, sein Recht zu wahren. Was Arbeitsverträge in der Branche für Fahrer angeht, so sind diese (laut Fahrerhandbuch 2002 der Gewerkschaft „ver.di“) spätestens seit 20. Juli 1995 ganz klar gesetzlich geregelt! An diesem Tag wurde nämlich das Gesetz zur Anpassung arbeitsrechtlicher Bestimmungen an das EG-Recht verabschiedet. So wurden damit insbesondere die bereits 1991 verabschiedeten Nachweisrichtlinien über die Pflichten des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag geltenden Bedingungen in das deutsche Recht umgesetzt. Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber erstmalig, nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und vor allem auch dem Arbeitnehmer auszuhändigen – und dies hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses zu geschehen. Es ist auch ganz genau vorgeschrieben, was die schriftliche Niederlegung alles enthalten muss. Die Existenz dieses Gesetz scheint aber an den meisten Fuhrunternehmen völlig und folgenlos vorbeigegangen zu sein – die gesetzliche Notwendigkeit eines schriftlichen Arbeitsvertrages wird sogar oft schlichtweg verleugnet! Selbst im Jahr 2000, bei meiner „Spedition 17“, wurde mir auf entsprechende Nachfrage hin noch allen Ernstes erklärt, dass so ein Gesetzentwurf wohl geplant sei in unmittelbarer Zukunft – aber so lange das nicht der Fall sei, wolle man sich nicht schlechter stellen als andere Spediteure! Lassen Sie sich das mal auf der Zunge zergehen! In Frankreich z.B. verlangt man inzwischen (seit September 2000) von allen Fahrern, die dort unterwegs sind - und völlig gleich welcher Nationalität oder Herkunft - dass sie eine aktuelle Arbeitsbescheinigung ("attestation d´emploi") mitführen und die im Rahmen einer Kontrolle vorweisen können. Wenn nicht, dann kann das beim ersten Mal schon rund 3.000 DM kosten, im Wiederholungsfall sogar das Doppelte (Siehe dazu auch das Kapitel "Andere Länder, andere Sitten" den Abschnitt "Frankreich")! Von so etwas sind wir hier leider noch weit entfernt, denn damit könnte der Schwarzbeschäftigung von Billigstarbeitskräften am Steuer eines LKWs besser begegnet werden! Sollte also ein Leser mit dem Gedanken spielen, den vielleicht irgendwann mal erworbenen LKW-Schein in Anspruch zu nehmen und damit sein Geld zu verdienen, so möge er sich lieber an die inserierenden Fuhrunternehmen halten, die keine Probleme damit haben, auch ihren Namen zu nennen. Ich betone aber ausdrücklich, dass dies noch lange keine Gewähr dafür bietet, dass sich dann auch wirklich im Arbeitsablauf alles tatsächlich in einem legalen Rahmen bewegt! Vorsicht ist immer geboten und den Aussagen von Fahrern, die schon in der bewussten Firma beschäftigt sind, kann man auch nicht immer voll vertrauen! >>> Weiterlesen Seite 2 von 3 (zu Seite 3 / Seite 1) |