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Auch noch passend zum Thema
Lesen Sie bitte auch meine Artikel zu folgenden Schwerpunkten aus dem Bereich "LKW-Fahrerjob":
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„Termindruck“ Obwohl im Güterverkehr eigentlich keine Termine gesetzlich wirklich zulässig sind, wird doch in Wahrheit und in der Wirklichkeit tatsächlich damit gearbeitet. Gerne wird dann im schriftlichen Bereich, z.B. auf dem Frachtbrief, mit dem Korrektheit vortäuschenden Hinweis gearbeitet "Anlieferung so schnell wie möglich" - die mündliche Anweisung dazu lautet aber auf eine konkrete Uhrzeit an einem vorgegebenen Datum. Das dies eher selten so gehalten ist, dass der LKW ohne wirklichen Termindruck unterwegs sein kann, ist auch traurige Realität. Mit am schlimmsten ist das oft beim Laden von Sammelgut. Da werden bei einem großen Spediteur dann erst mal die eigenen Fahrzeuge bedient und der firmenfremde Fahrer muss warten. Meist läuft das darauf hinaus, dass im Rahmen der Wartezeit der wartende Fahrer schon über das eigentliche Ende seiner Schichtzeit kommt. Ruhe und Muße für ein erholsames Schläfchen ist bei dem Lärm und der Hektik auf einem Speditionshof ohnehin nicht drin. Und die Wartezeit fällt fast immer genau so aus, dass der Fahrer nach einigen Stunden dann gnädig an die Rampe oder das Tor fahren darf - aber ohne dass eben z.B. eine komplette Ruhezeit von wenigstens acht Stunden erreicht worden wäre. Manche "Kollegen" versuchen, auf ihrer Tachoscheibe dann durch Beibehaltung der Ruhezeit-Einstellung vorzutäuschen (und zuvor schon durch betont langsames Fahren vom Warteplatz zum Ladeplatz, damit der Tachograph möglichst keine Fahrtbewegung aufzeichnet - ist aber meistens sinnlos, weil bei der Aufzeichnung der Wegstrecke auf der Tachoscheibe sehr wohl auch schon eine relativ kurze Fahrstrecke aufgezeichnet wird!), dass er, obwohl er gerade beladen wird (was er unter Umständen sogar selbst machen muss!), immer noch "Ruhezeit" hat. Jetzt müssen Sie aber nicht glauben, dass nach der Beladung der Fahrer wenigstens eine wirkliche Pause machen könnte! Mitnichten! Dann heißt es im Allgemeinen sofort losfahren und einen häufig knapp gesetzten Termin beim Empfangsspediteur einzuhalten! Ich habe es immer gehasst, egal bei welcher Spedition ich gerade gefahren bin, wenn das Laden von Sammelgut angesagt war. Manche Transporteure, die sonst grundsätzlich die Hände weglassen vom Sammelgut, nehmen aber gerne eine solche Fuhre an, wenn sonst keine vernünftigen Aufträge in der Gegend, wo der eigene LKW leer geworden ist, zu haben sind. Nicht ohne Grund ist das Setzen von Terminen nicht zulässig. Denn gerade beim Straßentransport gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, warum sich eine Anlieferung deutlich verzögern kann. Sei es eine Panne, ein Stau, oder schlimmer eine Vollsperrung, oder etwa die Straßenverhältnisse auf Grund der Witterung. Um zu verhindern, dass ein Fahrer dann unter unnötigen Zeitdruck, oder eben Termindruck, kommt, hat man versucht (aber weitestgehend vergeblich!) vorzubauen. Übrigens ist ja noch nicht einmal die Bahn trotz eigenen Wege-, sprich Schienensystems, in der Lage, pünktlich zu sein! Wie soll denn das dann erst auf Straßen möglich sein?! Die Hersteller von Nutzfahrzeugen, die sich sonst ja ganz gerne als die großen Wohltäter der LKW-Fahrer anpreisen und für welchen Fahrkomfort sie in und mit ihren Fahrzeugen gesorgt haben, spielen hier auch keine rühmliche Rolle! Bei denen geht "just in time"-Anlieferung auch vor Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsbestimmungen der Fernfahrer. Natürlich ist im Zweifelsfall aus deren Sicht dann der Fuhrunternehmer schuld, wenn Zeiten überzogen werden! Der hätte ja (vermeintlich) seinen LKW so einteilen können, dass alles seine schöne Ordnung hat! Pustekuchen! Ich war auch bei Hin- und Rückfahrten schon ausschließlich für einen Hersteller zwischen dessen Werken unterwegs und nur durch unnötige Wartezeiten in den Werken selbst entsprachen die Tachoscheiben dann nicht mehr den eigentlichen gesetzlichen Vorgaben!Angeschmiert sind Fahrer z.B. auch dann, wenn eine Be- oder Entladung ansteht, die mit einem so genannten Krantermin zu tun hat. Also wenn einer von diesen doch recht kostenintensiven Autokränen für eine ganz bestimmte Uhrzeit bestellt ist. Da haben wir es bezüglich der Einhaltung des vorgegebenen Termins oft auch mit erheblichen Termindruck zu tun. Denn wenn der LKW-Fahrer zu spät kommt, wird dies dann gerne mit einem sehr hohen Stundentarif dem Spediteur in Rechnung gestellt. Ich habe umgekehrt – also wenn der Autokranfahrer nicht pünktlich auftauchte – noch nie erlebt, dass sich mein Spediteur dann getraut hätte, eine Gegenrechnung für unnötige Wartezeit zu stellen. Selbst drei Stunden Verzögerung sind hier schon ohne Widerspruch oder Einwände geschluckt worden. |