IMPRESSUM

2. Arbeitsumfeld der Fernfahrer

(Straßen, Parkplätze, Raststätten, etc. - gewissermaßen vor allem der Bereich Verkehr)

 

AUTOBAHNÄHNLICHE SCHNELLSTRASSEN


Hier gibt es immer wieder welche, die zwar alle dafür notwendigen Merkmale haben, die aus verschiedenen örtlichen Gründen heraus aber nicht eine Klassifizierung und offizielle Beschilderung als eben "Kraftverkehrsstraßen" erhielten.
Das geht ja soweit durchaus in Ordnung!
Tatsache ist hier aber immer wieder, dass insbesondere ortsfremde LKW-Fahrer auf den guten Ausbau so einer Strecke hereinfallen und der Meinung sind, sich auf einer Kraftverkehrsstraße zu befinden - und aber übersehen haben, dass gar nicht das entsprechende blaue Schild angebracht war.
Genau dies wird dann aber von manchen Polizeidienststellen ausgenützt und man legt sich auf die Lauer, um dann die (unwissentlich!) wesentlich zu schnellen LKW-Fahrer herauszuholen. Das ist dann nicht selten mit hohen Geldstrafen und Flensburg-Punkten verbunden.
Das ist so nicht korrekt!
Fairerweise sollten diese wenigen Strecken mit entsprechenden Hinweisschildern versehen sein, die die Fahrer schwerer LKWs deutlich darauf hinweisen, dass sie nur mit Tempo 60 auf dieser autobahn-ähnlichen Strecke fahren dürfen.

Das Übersehen dieser Tatsache kann auch zu wirklich katastrophalen Unfällen führen:
Denn wenn es sich hier nicht um eine offizielle Kraftverkehrsstraße handelt, dürfen da in aller Regel auch etwa Traktoren fahren, die bekanntermaßen ja nicht nur sehr langsam sind, sondern die auch häufig eine schlechte Beleuchtung in der Nacht aufweisen. Man stelle sich also vor, dass so ein LKW, dessen Fahrer irrtümlich mit knapp Tempo 90 unterwegs ist (statt den tatsächlich vorgeschriebenen 60 km/h!) und nun von hinten auf einen schlecht zu sehenden langsamen Traktor auffährt!
Im echten Interesse von Verkehrssicherheit sollte also keine falsche Sparsamkeit oder etwa reine Abkassier-Mentalität vorherrschen, sondern man sollte hier deutliche Zusatzschilder aufstellen!

AUTOBAHNEN:

- Raststätten und Tankstellen:


1. Im Bereich schon deutlich vor der Abfahrt dazu erweiterte Hinweistafeln mit Infos über:
- Gesellschaft, die die Tankstelle betreibt (Marke)
- akzeptierte Kredit-, Tank- und Flottenkarten (z.B. DKV, UTA, etc.)
- ob Autobahngebühr gekauft werden kann
- ob Bank-Geldautomat ("Bancomat") vorhanden
2. Deutlich vergrößerte und vor allem auch übersichtliche Flächen für Parkplätze, insbesondere für LKWs
3. Im Vorfeld der Anlage, bzw. im Einfahrtbereich eine große Übersichtstafel, wie das Gelände aufgeteilt ist und wo die Fahrer was finden (insbesondere Lage und Größe der Parkplätze, die ja vor allem nachts nicht immer leicht ersichtlich ist!)
4. Im Ausfahrtbereich der Anlage eine klipp und klar durch Verkehrszeichen geregelte Ausfahrtregelung für die jeweiligen einmündenden Straßen aus den verschiedenen Zonen
5. Zum allgemeinen Schutz und insbesondere aus Lärmschutzgründen Schaffung geeigneter Erdwälle oder Lärmschutzelemente zur Fahrbahn hin
6. Weniger Grünflächen und schöne Optik - dafür mehr Funktionalität und Übersichtlichkeit
7. Strenge Temporegeln für den Anlagenbereich, ggf. Einbau und Anbringung geeigneter und gekennzeichneter kleiner Schwellen oder ähnliches
8. Schaffung von größeren Sanitärbereichen mit vor allem mehr Duschgelegenheiten
9. Ausrichtung der LKW-Standplätze so, dass Fahrerhaus abgewandt zur Autobahn steht
10. Schon im Einfahrtbereich strenge Limitierung und Herabsetzung der Geschwindigkeit

- Parkplätze an der Strecke:


1. Bau und Ausbau von wesentlich mehr und vor allem größeren Parkplätzen in allgemein wesentlich kürzeren Abständen
2. Errichtung und Ausbau vorhandener Parkplätze dahin gehend, dass grundsätzlich zumindestens ein Lärmschutzwall zur Fahrbahn vorhanden ist
3. Insbesondere LKW-Standplätze sollten so gehalten sein, dass die Fahrerhäuser von der Fahrbahn abgewandt stehen
4. Nächtliche Beleuchtung sämtlicher Parkplätze (= erhöhte Sicherheit!)
5. Ausstattung sämtlicher Parkplätze mit einem Minimum an sanitären Anlagen und auch wenigstens einer Telefonzelle
6. Auch auf diesen größeren Parkplätzen für den Ausfahrtbereich eine durch Verkehrszeichen geregelte klare Vorfahrtregelung
7. Zulassung von Imbissbuden auf größeren Autobahnparkplätzen

- Auf Strecke:


1. Zwischen den Anschlussstellen im Mittelstreifen Hinweistafeln in regelmäßigen Abständen, wie weit jeweils die nächste Anschlussstelle, Tankstelle und Raststätte, bzw. ein Parkplatz entfernt ist
2. Wesentlich mehr Parkplätze in kürzeren Abständen (Ausstattung siehe Punkt zuvor!)
3. Bei sämtlichen Brücken Angabe der tatsächlichen Durchfahrtshöhe
4. Deutliche Rücknahme und Einschränkung der inzwischen häufigen LKW-Überholverbote: Wenn es auf Streckenabschnitten schon unumgänglich scheint, dass man so etwas macht, dann sollten diese Überholverbote auf die Zeiten des Berufsverkehrs oder erfahrungsgemäß erhöhten Verkehrsaufkommens beschränkt sein. Vor allem Überholverbote rund um die Uhr oder mehr als die Hälfte des Tages sind eine wirkliche Zumutung! Etwa in Belgien und den Niederlanden ist das auf Autobahnen viel vernünftiger und fairer gelöst.

- Ausschilderung der Umleitungen von der Autobahn von einer Anschlussstelle zur nächsten:


- Ergänzung der blauen Hinweisschilder um folgende Angaben: Name der nächsten An-schlussstelle und jeweilige Entfernung zu dieser.

- Autobahnbaustellen:


1. Müssen generell schneller abgewickelt werden.
2. Sollten, was die Streckenlänge angeht, eher in kürzere Abschnitte aufgeteilt werden, die dann auch zügiger fertig zu stellen wären.
3. Wesentlich mehr Einplanung von Nachtbaustellen.
4. Mehr Geschwindigkeitsüberwachung in Baustellen.
5. Die zu Beginn einer Baustelle aufgestellten grellen Warnleuchten sollten tunlichst nicht in Augenhöhe der LKW-Fahrer ihr stark blendendes Blinklicht ausstrahlen – was aber in der Realität leider häufig der Fall ist. Hier müsste eine noch sicherere technische Lösung gefunden werden.

BUNDESSTRASSEN:


Wenn man eine Strasse schon als „Bundesstrasse“ ausweist, dann sollte diese bitteschön auch die dafür üblichen Kriterien erfüllen:
1. Breite der Fahrspur in jede Richtung: wenigstens 3 Meter.
2. Lichte Durchfahrtshöhe in Unterführungen: wenigstens 4 Meter.

Diese Minimalanforderungen werden leider nicht überall erfüllt!

PARKPLÄTZE AN BUNDES- UND LANDSTRASSEN


 Auch hier gibt es noch viel zu wenige Möglichkeiten, dass man unterwegs mal mit dem LKW stehen bleiben kann. Es müssten noch wesentlich mehr Parkplätze geschaffen werden, für deren Ausstattung ähnliche und gleich hohe Anforderungen bei den Ausstattungs-merkmalen gelten sollten wie auf den Autobahnen (siehe ent-sprechenden Punkt zuvor!).

BUSHALTESTELLEN


Es ist ja zu begrüßen, dass insbesondere zum Schutz von Kindern und älteren Personen so manche Bushaltestelle so gekennzeichnet wurde, dass, solange der Bus mit eingeschaltetem Warnblinker dort steht, nur höchstens mit Schrittgeschwindigkeit überholt werden darf – und das auch auf der Gegenseite.
Nur wäre es hier wesentlich sicherer und konsequenter, wenn im Bereich vor diesen speziellen Bushaltestellen aus beiden Fahrtrichtungen hier wirklich große Hinweisschilder dafür angebracht würden. Denn die jetzige eher kleine Markierung am Bushalteschild ist eher unauffällig – hinzu kommt noch, dass sich manche Busfahrer auch nicht an die neuen Spielregeln halten und sogar an Haltestellen, die nicht für diese besondere Sicherheitsmaßnahme vorgesehen sind, den Warnblinker einschalten und so durchaus auch bei anderen Fahrern eine Verkehrsgefährdung heraufbeschwören können.

KREISVERKEHRE


Es ist ja schön, dass sich, wie das etwa in Großbritannien schon lange der Fall ist, sich hier ganz enorm die Anzahl der Kreisverkehre erhöht hat. Trotzdem halte ich hier auch folgende Forderungen, auch im Interesse der Verkehrssicherheit, für relevant:
1. die Mitte der Kreisverkehre sollte nur leicht erhöht sein. Bei relativ hoher Ausführung, wo es noch nicht einmal vom LKW-Fahrerhaus her möglich ist, auf die gegenüberliegende Seite mit dort einmündenden Strassen zu blicken, besteht die erhebliche Gefahr, dass innerhalb des Kreisverkehrs um die Kurve rasende Fahrzeuge nicht rechtzeitig erkannt werden und es zu Kollisionen kommen kann. Ein LKW kann eben nicht so schnell in und durch den Kreisverkehr fahren wie etwa ein Pkw. Und es ist zunehmend zu beobachten, dass Fahrer, die sich für besonders „sportlich“ halten, in Kreisverkehren um die Runde heizen.
2. Bei der Planung von Kreisverkehren sollte auch immer eine vernünftige Größe geplant werden, damit auch große und vor allem lange LKWs reifen- und anlagenschonend diesen passieren können.

VERKEHRSÜBERWACHUNG


Die bisher praktizierte Häufigkeit von Radar- und Abstandskontrollen ist ganz offensichtlich noch nicht ausreichend! Angesichts des vor allem auf der Autobahn vorherrschenden, rücksichtslosen Fahrstils vieler Verkehrsteilnehmer sollte hier unbedingt nachgebessert werden. Bei bestimmten Delikten dürften durchaus auch die Strafen höher und härter ausfallen!
Fairerweise sollten stationäre Überwachungseinrichtungen vorwiegend aber nur an wirklich unfallträchtigen Stellen stehen – und nicht nur da, wo man sich besonders reichen „Umsatz“ erhofft!

ZULÄSSIGE LKW-HÖCHSTGESCHWINDIGKEITEN


Die geltenden Regelungen scheinen noch aus den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts zu stammen und dem seinerzeit zur Verfügung stehendem technischen Standard der Fahrzeuge!
Im Sinne eines flüssigeren und damit auch wesentlich sicheren Verkehrsflusses (weil viele von Autofahrern praktizierte leichtsinnige und daher gefährliche Überholmanöver entfallen würden auf Bundes- und Landstraßen!) eine Heraufsetzung der offiziellen Höchstgeschwindigkeit für LKWs über 7,5 to zulässiges Gesamtgewicht von Tempo 60 auf Tempo 80 auf Bundes- und Landstraßen. Schon heute sind 70 km/h hier die Realität und das wird weitestgehend auch so von den Überwachungsbehörden toleriert.
Auf Autobahnen sollte auch ganz offiziell auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von Tempo 90 für LKWs umgestellt werden. Knapp dieses Tempo wird ja auch tatsächlich von den meisten der ohnehin schon abgeregelten LKWs erreicht und seit der Einführung der Tempobegrenzer auch akzeptiert durch die Polizei. Genauso sollte dies für die offiziellen Kraftverkehrsstraßen gelten.

 

HIER GEHTS WEITER:

1. ARBEIT DER FERNFAHRER

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