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AUTOBAHNÄHNLICHE SCHNELLSTRASSEN
Hier gibt es immer wieder welche, die zwar alle dafür notwendigen Merkmale
haben, die aus verschiedenen örtlichen Gründen heraus aber nicht eine
Klassifizierung und offizielle Beschilderung als eben "Kraftverkehrsstraßen"
erhielten.
Das geht ja soweit durchaus in Ordnung!
Tatsache ist hier aber immer wieder, dass insbesondere ortsfremde LKW-Fahrer
auf den guten Ausbau so einer Strecke hereinfallen und der Meinung sind,
sich auf einer Kraftverkehrsstraße zu befinden - und aber übersehen haben,
dass gar nicht das entsprechende blaue Schild angebracht war.
Genau dies wird dann aber von manchen Polizeidienststellen ausgenützt und
man legt sich auf die Lauer, um dann die (unwissentlich!) wesentlich zu
schnellen LKW-Fahrer herauszuholen. Das ist dann nicht selten mit hohen
Geldstrafen und Flensburg-Punkten verbunden.
Das ist so nicht korrekt!
Fairerweise sollten diese wenigen Strecken mit entsprechenden
Hinweisschildern versehen sein, die die Fahrer schwerer LKWs deutlich darauf
hinweisen, dass sie nur mit Tempo 60 auf dieser autobahn-ähnlichen Strecke
fahren dürfen.
Das Übersehen dieser Tatsache kann auch zu wirklich katastrophalen Unfällen
führen:
Denn wenn es sich hier nicht um eine offizielle Kraftverkehrsstraße handelt,
dürfen da in aller Regel auch etwa Traktoren fahren, die bekanntermaßen ja
nicht nur sehr langsam sind, sondern die auch häufig eine schlechte
Beleuchtung in der Nacht aufweisen. Man stelle sich also vor, dass so ein
LKW, dessen Fahrer irrtümlich mit knapp Tempo 90 unterwegs ist (statt den
tatsächlich vorgeschriebenen 60 km/h!) und nun von hinten auf einen schlecht
zu sehenden langsamen Traktor auffährt!
Im echten Interesse von Verkehrssicherheit sollte also keine falsche
Sparsamkeit oder etwa reine Abkassier-Mentalität vorherrschen, sondern man
sollte hier deutliche Zusatzschilder aufstellen!
AUTOBAHNEN:
- Raststätten und
Tankstellen:
1. Im Bereich schon deutlich vor der Abfahrt dazu erweiterte Hinweistafeln
mit Infos über:
- Gesellschaft, die die Tankstelle betreibt (Marke)
- akzeptierte Kredit-, Tank- und Flottenkarten (z.B. DKV, UTA, etc.)
- ob Autobahngebühr gekauft werden kann
- ob Bank-Geldautomat ("Bancomat") vorhanden
2. Deutlich vergrößerte und vor allem auch übersichtliche Flächen für
Parkplätze, insbesondere für LKWs
3. Im Vorfeld der Anlage, bzw. im Einfahrtbereich eine große
Übersichtstafel, wie das Gelände aufgeteilt ist und wo die Fahrer was finden
(insbesondere Lage und Größe der Parkplätze, die ja vor allem nachts nicht
immer leicht ersichtlich ist!)
4. Im Ausfahrtbereich der Anlage eine klipp und klar durch Verkehrszeichen
geregelte Ausfahrtregelung für die jeweiligen einmündenden Straßen aus den
verschiedenen Zonen
5. Zum allgemeinen Schutz und insbesondere aus Lärmschutzgründen Schaffung
geeigneter Erdwälle oder Lärmschutzelemente zur Fahrbahn hin
6. Weniger Grünflächen und schöne Optik - dafür mehr Funktionalität und
Übersichtlichkeit
7. Strenge Temporegeln für den Anlagenbereich, ggf. Einbau und Anbringung
geeigneter und gekennzeichneter kleiner Schwellen oder ähnliches
8. Schaffung von größeren Sanitärbereichen mit vor allem mehr
Duschgelegenheiten
9. Ausrichtung der LKW-Standplätze so, dass Fahrerhaus abgewandt zur
Autobahn steht
10. Schon im Einfahrtbereich strenge Limitierung und Herabsetzung der
Geschwindigkeit
- Parkplätze an der Strecke:
1. Bau und Ausbau von wesentlich mehr und vor allem größeren Parkplätzen in
allgemein wesentlich kürzeren Abständen
2. Errichtung und Ausbau vorhandener Parkplätze dahin gehend, dass
grundsätzlich zumindestens ein Lärmschutzwall zur Fahrbahn vorhanden ist
3. Insbesondere LKW-Standplätze sollten so gehalten sein, dass die
Fahrerhäuser von der Fahrbahn abgewandt stehen
4. Nächtliche Beleuchtung sämtlicher Parkplätze (= erhöhte Sicherheit!)
5. Ausstattung sämtlicher Parkplätze mit einem Minimum an sanitären Anlagen
und auch wenigstens einer Telefonzelle
6. Auch auf diesen größeren Parkplätzen für den Ausfahrtbereich eine durch
Verkehrszeichen geregelte klare Vorfahrtregelung
7. Zulassung von Imbissbuden auf größeren Autobahnparkplätzen
- Auf Strecke:
1. Zwischen den Anschlussstellen im Mittelstreifen Hinweistafeln in
regelmäßigen Abständen, wie weit jeweils die nächste Anschlussstelle,
Tankstelle und Raststätte, bzw. ein Parkplatz entfernt ist
2. Wesentlich mehr Parkplätze in kürzeren Abständen (Ausstattung siehe Punkt
zuvor!)
3. Bei sämtlichen Brücken Angabe der tatsächlichen Durchfahrtshöhe
4. Deutliche Rücknahme und Einschränkung der inzwischen häufigen
LKW-Überholverbote: Wenn es auf Streckenabschnitten schon unumgänglich
scheint, dass man so etwas macht, dann sollten diese Überholverbote auf die
Zeiten des Berufsverkehrs oder erfahrungsgemäß erhöhten Verkehrsaufkommens
beschränkt sein. Vor allem Überholverbote rund um die Uhr oder mehr als die
Hälfte des Tages sind eine wirkliche Zumutung! Etwa in Belgien und den
Niederlanden ist das auf Autobahnen viel vernünftiger und fairer gelöst.
- Ausschilderung der Umleitungen von der Autobahn von einer
Anschlussstelle zur nächsten:
- Ergänzung der blauen Hinweisschilder um folgende Angaben: Name der
nächsten An-schlussstelle und jeweilige Entfernung zu dieser.
- Autobahnbaustellen:
1. Müssen generell schneller abgewickelt werden.
2. Sollten, was die Streckenlänge angeht, eher in kürzere Abschnitte
aufgeteilt werden, die dann auch zügiger fertig zu stellen wären.
3. Wesentlich mehr Einplanung von Nachtbaustellen.
4. Mehr Geschwindigkeitsüberwachung in Baustellen.
5. Die zu Beginn einer Baustelle aufgestellten grellen Warnleuchten sollten
tunlichst nicht in Augenhöhe der LKW-Fahrer ihr stark blendendes Blinklicht
ausstrahlen – was aber in der Realität leider häufig der Fall ist. Hier
müsste eine noch sicherere technische Lösung gefunden werden.
BUNDESSTRASSEN:
Wenn man eine Strasse schon als „Bundesstrasse“ ausweist, dann sollte diese
bitteschön auch die dafür üblichen Kriterien erfüllen:
1. Breite der Fahrspur in jede Richtung: wenigstens 3 Meter.
2. Lichte Durchfahrtshöhe in Unterführungen: wenigstens 4 Meter.
Diese Minimalanforderungen werden leider nicht überall erfüllt!
PARKPLÄTZE AN BUNDES- UND LANDSTRASSEN
Auch hier gibt es noch viel zu wenige Möglichkeiten, dass man unterwegs mal
mit dem LKW stehen bleiben kann. Es müssten noch wesentlich mehr Parkplätze
geschaffen werden, für deren Ausstattung ähnliche und gleich hohe
Anforderungen bei den Ausstattungs-merkmalen gelten sollten wie auf den
Autobahnen (siehe ent-sprechenden Punkt zuvor!).
BUSHALTESTELLEN
Es ist ja zu begrüßen, dass insbesondere zum Schutz von Kindern und älteren
Personen so manche Bushaltestelle so gekennzeichnet wurde, dass, solange der
Bus mit eingeschaltetem Warnblinker dort steht, nur höchstens mit
Schrittgeschwindigkeit überholt werden darf – und das auch auf der
Gegenseite.
Nur wäre es hier wesentlich sicherer und konsequenter, wenn im Bereich vor
diesen speziellen Bushaltestellen aus beiden Fahrtrichtungen hier
wirklich große Hinweisschilder dafür angebracht würden. Denn die
jetzige eher kleine Markierung am Bushalteschild ist eher unauffällig –
hinzu kommt noch, dass sich manche Busfahrer auch nicht an die neuen
Spielregeln halten und sogar an Haltestellen, die nicht für diese besondere
Sicherheitsmaßnahme vorgesehen sind, den Warnblinker einschalten und so
durchaus auch bei anderen Fahrern eine Verkehrsgefährdung heraufbeschwören
können.
KREISVERKEHRE
Es ist ja schön, dass sich, wie das etwa in Großbritannien schon lange der
Fall ist, sich hier ganz enorm die Anzahl der Kreisverkehre erhöht hat.
Trotzdem halte ich hier auch folgende Forderungen, auch im Interesse der
Verkehrssicherheit, für relevant:
1. die Mitte der Kreisverkehre sollte nur leicht erhöht sein. Bei relativ
hoher Ausführung, wo es noch nicht einmal vom LKW-Fahrerhaus her möglich
ist, auf die gegenüberliegende Seite mit dort einmündenden Strassen zu
blicken, besteht die erhebliche Gefahr, dass innerhalb des Kreisverkehrs um
die Kurve rasende Fahrzeuge nicht rechtzeitig erkannt werden und es zu
Kollisionen kommen kann. Ein LKW kann eben nicht so schnell in und durch den
Kreisverkehr fahren wie etwa ein Pkw. Und es ist zunehmend zu beobachten,
dass Fahrer, die sich für besonders „sportlich“ halten, in Kreisverkehren um
die Runde heizen.
2. Bei der Planung von Kreisverkehren sollte auch immer eine vernünftige
Größe geplant werden, damit auch große und vor allem lange LKWs reifen- und
anlagenschonend diesen passieren können.
VERKEHRSÜBERWACHUNG
Die bisher praktizierte Häufigkeit von Radar- und Abstandskontrollen ist
ganz offensichtlich noch nicht ausreichend! Angesichts des vor allem auf der
Autobahn vorherrschenden, rücksichtslosen Fahrstils vieler
Verkehrsteilnehmer sollte hier unbedingt nachgebessert werden. Bei
bestimmten Delikten dürften durchaus auch die Strafen höher und härter
ausfallen!
Fairerweise sollten stationäre Überwachungseinrichtungen vorwiegend aber nur
an wirklich unfallträchtigen Stellen stehen – und nicht nur da, wo man sich
besonders reichen „Umsatz“ erhofft!
ZULÄSSIGE LKW-HÖCHSTGESCHWINDIGKEITEN
Die geltenden Regelungen scheinen noch aus den 30er Jahren des letzten
Jahrhunderts zu stammen und dem seinerzeit zur Verfügung stehendem
technischen Standard der Fahrzeuge!
Im Sinne eines flüssigeren und damit auch wesentlich sicheren
Verkehrsflusses (weil viele von Autofahrern praktizierte leichtsinnige und
daher gefährliche Überholmanöver entfallen würden auf Bundes- und
Landstraßen!) eine Heraufsetzung der offiziellen Höchstgeschwindigkeit für
LKWs über 7,5 to zulässiges Gesamtgewicht von Tempo 60 auf Tempo 80 auf
Bundes- und Landstraßen. Schon heute sind 70 km/h hier die Realität und das
wird weitestgehend auch so von den Überwachungsbehörden toleriert.
Auf Autobahnen sollte auch ganz offiziell auf eine zulässige
Höchstgeschwindigkeit von Tempo 90 für LKWs umgestellt werden. Knapp dieses
Tempo wird ja auch tatsächlich von den meisten der ohnehin schon
abgeregelten LKWs erreicht und seit der Einführung der Tempobegrenzer auch
akzeptiert durch die Polizei. Genauso sollte dies für die offiziellen
Kraftverkehrsstraßen gelten.
HIER
GEHTS WEITER:
1. ARBEIT DER FERNFAHRER
3. SONSTIGES
NOCH EIGENE IDEEN UND VORSCHLÄGE DAZU ?!?
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