Zur Kenntnisnahme durch...
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen
(BMVBW)
z.H. Herrn Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe
Dienstgebäude Invalidenstrasse 44
D - 10115 BERLIN
... und die gesamte Bundesregierung ! ! !
Forderungskatalog und Vorschlagsliste
1. Arbeit der Fernfahrer
(auch LKW-Fahrer im Allgemeinen!)
BEZAHLUNG
Wann wird es endlich mal Standard, dass LKW-Fahrer wirklich anständig und vor allem angemessen bezahlt werden?!
Es kann nicht angehen, dass nach meiner Schätzung über 90% der Fahrer mit einem, meist dazu noch niedrigen Pauschallohn, abgespeist werden! Beliebte Argumentation vieler Fuhrunternehmer dazu: „Da zahlst Du weniger Steuern! Und das richtige Geld verdienst Du bei mir doch über die steuerfreien Spesen!“
Das ist Humbug, unsozial und hat etwas mit Dummenfang zu tun! Wie sieht es denn unter solchen Entlohnungsverhältnissen aus, wenn der Fahrer im Urlaub oder krank ist?! Oder viel später im Hinblick auf die Rente?! Recht schlecht – für den Fahrer!!!
Der Pauschallohn muss weg! Und ein ordentlicher Stundenlohn dafür her! Selbst wer das „Glück“ hat, dass ihn seine Firma nach Tarif bezahlt, muss mit wirklich lächerlichen und eben nicht angemessenen rund 9 Euro Bruttolohn nach Hause gehen! Und das für eine Arbeit und einen Job, der tagtäglich allerhöchste Verantwortung mit sich bringt!!!
Pauschallohn dient ausschließlich den Interessen von Fuhrunternehmern! Da ist es den Herrschaften nämlich reichlich egal, wie lange ein Fahrer unterwegs ist oder wie lange er irgendwo mal wieder warten muss!
Durchschnittliche Arbeitnehmer müssen nur etwa 38 bis 40 Stunden pro Woche arbeiten. Das sollte von vorneherein (Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft hin oder her!) als gesetzliche Ausgangsbasis für alle Fahrer gelten. Was dann mehr als diese Stunden abgeleistet wird (wir sprechen hier im Fernverkehr etwa von 60 bis 80 Stunden Arbeit pro Woche!) muss definitiv als Überstunden bezahlt werden.
Überstundenbezahlung kennt man bisher in der Branche praktisch überhaupt nicht!!!
Das ist ungerecht und unsozial! Würde sich der Staat hier ordentlich engagieren und entsprechende Verordnungen erlassen, würde sich das doch logischerweise auch positiv auf die steuerliche Einnahmesituation auswirken! Auch die Verbraucher sollten sich halt daran gewöhnen müssen, dass dadurch das Preisniveau in den Läden etwas steigen würde! Bei der Automobilindustrie werden im Verhältnis z.B. wahre Spitzenlöhne an die Arbeiter gezahlt (warum auch nicht?!) - und vor allem auch dadurch haben deutsche Fahrzeuge einen international gesehen relativ hohen Preis! Das ist doch tatsächlich zwischenzeitlich auch so schon lange akzeptiert und regt niemanden auf! Nur bei LKW-Fahrern scheint es seit Jahrzehnte zuviel verlangt, dass sie für ihre viele, verantwortungsvolle und letztendlich unentbehrliche Arbeit anständig bezahlt werden! Das ist skandalös!
Und die Fuhrunternehmerschaft braucht hier auch gar nicht zu jammern anfangen! Die letzten Jahrzehnte – auch da, wo wirklich noch leicht gutes Geld für die Chefs zu verdienen war – gab es doch auch schon immer vorgeschriebene Gründe, warum das Lohnniveau nicht der allgemeinen Preisentwicklung angepasst wurde! In Deutschland liefern sich doch außerdem die Fuhrunternehmer selbst seit Jahren einen mörderischen Preiskrieg! Mit der Folge, dass mittelfristig die kleineren Unternehmen vom Markt verschwinden und die großen Fuhrunternehmen sich weiter ausbreiten können!
Der Politik ist hier auch eindeutig vorzuwerfen, dass sie die deutschen Fuhrunternehmer alles andere als ausreichend dem europäischen Markt im Rahmen der EU ausgeliefert hat! Kein Wunder, dass hier inzwischen so viele ausländische Fuhrunternehmen sich breit machen…
WEIHNACHTSGELD + URLAUBSGELD
Die meisten LKW-Fahrer kennen das Wort „Weihnachtsgeld“ nur vom Hörensagen! Was in vielen Berufen eine Selbstverständlichkeit ist – das so genannte 13.Gehalt – wird im Fuhrgewerbe so gut wie nie bezahlt. Von der Wahrscheinlichkeit her fällt eher Ostern auf Weihnachten als dass man ein 13. Monatsgehalt bekäme!
Auch das Urlaubsgeld ist als eher nur marginal anzusehen: wenn man überhaupt eines bekommt, dann bewegt sich das (brutto!) mal eben bei rund 15 Euro!
Auch hier halte ich die Forderung für angebracht, dass hier entsprechend nachgebessert wird – und zwar für alle Fahrer! Hier wird man trotz erbrachter hoher Arbeitsleistungen ganz eindeutig behandelt wie 2.Wahl! Ein Beispiel mehr, wie unsozial Fuhrunternehmer mit ihren Fahrern umgehen!
URLAUB
Angesichts der Unmengen von Arbeitsstunden, die ein Fernfahrer während eines Jahres ableistet (mindestens 50% bis teilweise über 100% über den sonst üblichen 38 bis 40 pro Woche anderer Arbeitnehmer!), ist es mehr als ein schlechter Witz, dass beispielsweise einem 42-jährigen mit 17 Jahren Berufspraxis (= meine Wenigkeit!) eben mal lausige 28 Tage bezahlter Jahresurlaub zustehen! Für wesentlich angemessener halte ich hier, dass die bisher üblichen Sätze um wenigstens 50% angehoben werden! Die meisten Fahrer im Fernverkehr haben ohnehin nur knappe Wochenende für sich und ihre Familie zur Verfügung. Da ist es mehr als recht und billig, dass hier beim Urlaub endlich ein fairer Ausgleich geschaffen wird!
RENTE
Hier werden Fern- und LKW-Fahrer ganz offensichtlich genau so deutlich benachteiligt und diskriminiert wie bei der geltenden Urlaubsregelung! Wenn einer aus unserem Gewerbe nach 40 Jahren in Rente geht, hat er in diesen 40 Jahren soviel Arbeitsleistung erbracht wie 1,5 oder sogar 2 Arbeitnehmer aus den meisten anderen Berufen! Also basierend auf sonst üblichen abgeleisteten wöchentlichen Arbeitsstunden ergibt sich hier gewissermaßen eine Lebens-Arbeitsleistung von sagenhaften 60 bis 80 Jahren! Ganz zu schweigen, was so ein Fahrer nach soviel erbrachter Arbeitsleistung und durchweg schlechter Bezahlung dann überhaupt als Rente erhält!!!
Das ist sozial höchst ungerecht!!!
Meine Forderung ist also dahingehend, dass Fahrer, die entsprechend lange Berufsausübung nachweisen können, deutlich früher in Rente gehen können. Frankreich ist uns hier schon um einiges voraus: da konnten die Fahrer einen wesentlich früheren Rentenbeginn durchdrücken!
SPESEN
Realitätsnahe Anhebung der Spesen für das Fahrpersonal von LKWs:
- bei Abwesenheit von mind. 8 Stunden: von 6 Euro auf 12 Euro
- bei Abwesenheit von mind. 14 Stunden: von 12 Euro auf mind. 18 Euro
- bei Abwesenheit von mind. 24 Stunden: von 24 Euro auf mind. 36 Euro
Bei den heutigen Preisen für die Verköstigung und Verpflegung unterwegs sind die aktuellen Sätze fern der Realität und der tatsächlich verlangten Preise!
Von einer deutlich verbesserten Kaufkraft der Fahrer in diesem Bereich profitieren alle Einrichtungen, die mit dem Verkauf von Brotzeiten und Mahlzeiten oder Nahrungsmitteln zu tun haben!
FAHRERHÄUSER
Von gesetzlicher Seite müsste der Spielraum für die Gestaltung und insbesondere Größe der Fahrerhäuser noch ausgeweitet werden, damit der Arbeits- und auch Lebenskomfort in der Kabine vor allem für die Fahrer auf Langstrecke wächst.
VERLADER UND ABSENDER
Müssen noch wesentlich mehr in die Pflicht genommen werden.
Drakonische Strafen sollten hier angedroht werden, wenn man einem zu beladenden LKW zumutet, zulässige Gesamtgewichtsbeschränkungen zu überschreiten.
Dasselbe sollte auch gelten, wenn von Versenderseite nicht dafür gesorgt wird, dass die zu verladende Ware ordentlich gesichert werden kann (z.B. denkbar, wenn chaotisch und ohne nachzudenken die Ware aufgeladen wird).
2. Arbeitsumfeld der Fernfahrer
(Straßen, Parkplätze, Raststätten, etc. - vor allem der Bereich Verkehr)
AUTOBAHNÄHNLICHE SCHNELLSTRASSEN
Hier gibt es immer wieder welche, die zwar alle dafür notwendigen Merkmale haben, die aus verschiedenen örtlichen Gründen heraus aber nicht eine Klassifizierung und offizielle Beschilderung als eben "Kraftverkehrsstraßen" erhielten.
Das geht ja soweit durchaus in Ordnung!
Tatsache ist hier aber immer wieder, dass insbesondere ortsfremde LKW-Fahrer auf den guten Ausbau so einer Strecke hereinfallen und der Meinung sind, sich auf einer Kraftverkehrsstraße zu befinden - und aber übersehen haben, dass gar nicht das entsprechende blaue Schild angebracht war.
Genau dies wird dann aber von manchen Polizeidienststellen ausgenützt und man legt sich auf die Lauer, um dann die (unwissentlich!) wesentlich zu schnellen LKW-Fahrer herauszuholen. Das ist dann nicht selten mit hohen Geldstrafen und Flensburg-Punkten verbunden.
Das ist so nicht korrekt!
Fairerweise sollten diese wenigen Strecken mit entsprechenden Hinweisschildern versehen sein, die die Fahrer schwerer LKWs deutlich darauf hinweisen, dass sie nur mit Tempo 60 auf dieser autobahn-ähnlichen Strecke fahren dürfen.
Das Übersehen dieser Tatsache kann auch zu wirklich katastrophalen Unfällen führen:
Denn wenn es sich hier nicht um eine offizielle Kraftverkehrsstraße handelt, dürfen da in aller Regel auch etwa Traktoren fahren, die bekanntermaßen ja nicht nur sehr langsam sind, sondern die auch häufig eine schlechte Beleuchtung in der Nacht aufweisen. Man stelle sich also vor, dass so ein LKW, dessen Fahrer irrtümlich mit knapp Tempo 90 unterwegs ist (statt den tatsächlich vorgeschriebenen 60 km/h!) und nun von hinten auf einen schlecht zu sehenden langsamen Traktor auffährt!
Im echten Interesse von Verkehrssicherheit sollte also keine falsche Sparsamkeit oder etwa reine Abkassier-Mentalität vorherrschen, sondern man sollte hier deutliche Zusatzschilder aufstellen!
AUTOBAHNEN
- Raststätten und Tankstellen:
1. Im Bereich schon deutlich vor der Abfahrt dazu erweiterte Hinweistafeln mit Infos über:
- Gesellschaft, die die Tankstelle betreibt (Marke)
- akzeptierte Kredit-, Tank- und Flottenkarten (z.B. DKV, UTA, etc.)
- ob Autobahngebühr gekauft werden kann
- ob Bank-Geldautomat ("Bancomat") vorhanden
2. Deutlich vergrößerte und vor allem auch übersichtliche Flächen für Parkplätze, insbesondere für LKWs
3. Im Vorfeld der Anlage, bzw. im Einfahrtbereich eine große Übersichtstafel, wie das Gelände aufgeteilt ist und wo die Fahrer was finden (insbesondere Lage und Größe der Parkplätze, die ja vor allem nachts nicht immer leicht ersichtlich ist!)
4. Im Ausfahrtbereich der Anlage eine klipp und klar durch Verkehrszeichen geregelte Ausfahrtregelung für die jeweiligen einmündenden Straßen aus den verschiedenen Zonen
5. Zum allgemeinen Schutz und insbesondere aus Lärmschutzgründen Schaffung geeigneter Erdwälle oder Lärmschutzelemente zur Fahrbahn hin
6. Weniger Grünflächen und schöne Optik - dafür mehr Funktionalität und Übersichtlichkeit
7. Strenge Temporegeln für den Anlagenbereich, ggf. Einbau und Anbringung geeigneter und gekennzeichneter kleiner Schwellen oder ähnliches
8. Schaffung von größeren Sanitärbereichen mit vor allem mehr Duschgelegenheiten
9. Ausrichtung der LKW-Standplätze so, dass Fahrerhaus abgewandt zur Autobahn steht
10. Schon im Einfahrtbereich strenge Limitierung und Herabsetzung der Geschwindigkeit
- Parkplätze an der Strecke:
1. Bau und Ausbau von wesentlich mehr und vor allem größeren Parkplätzen in allgemein wesentlich kürzeren Abständen
2. Errichtung und Ausbau vorhandener Parkplätze dahin gehend, dass grundsätzlich zumindestens ein Lärmschutzwall zur Fahrbahn vorhanden ist
3. Insbesondere LKW-Standplätze sollten so gehalten sein, dass die Fahrerhäuser von der Fahrbahn abgewandt stehen
4. Nächtliche Beleuchtung sämtlicher Parkplätze (= erhöhte Sicherheit!)
5. Ausstattung sämtlicher Parkplätze mit einem Minimum an sanitären Anlagen und auch wenigstens einer Telefonzelle
6. Auch auf diesen größeren Parkplätzen für den Ausfahrtbereich eine durch Verkehrszeichen geregelte klare Vorfahrtregelung
7. Zulassung von Imbissbuden auf größeren Autobahnparkplätzen
- Auf Strecke:
1. Zwischen den Anschlussstellen im Mittelstreifen Hinweistafeln in regelmäßigen Abständen, wie weit jeweils die nächste Anschlussstelle, Tankstelle und Raststätte, bzw. ein Parkplatz entfernt ist
2. Wesentlich mehr Parkplätze in kürzeren Abständen (Ausstattung siehe Punkt zuvor!)
3. Bei sämtlichen Brücken Angabe der tatsächlichen Durchfahrtshöhe
4. Deutliche Rücknahme und Einschränkung der inzwischen häufigen LKW-Überholverbote: Wenn es auf Streckenabschnitten schon unumgänglich scheint, dass man so etwas macht, dann sollten diese Überholverbote auf die Zeiten des Berufsverkehrs oder erfahrungsgemäß erhöhten Verkehrsaufkommens beschränkt sein. Vor allem Überholverbote rund um die Uhr oder mehr als die Hälfte des Tages sind eine wirkliche Zumutung! Etwa in Belgien und den Niederlanden ist das auf Autobahnen viel vernünftiger und fairer gelöst.
- Ausschilderung der Umleitungen von der Autobahn von einer Anschlussstelle zur nächsten:
- Ergänzung der blauen Hinweisschilder um folgende Angaben: Name der nächsten Anschlussstelle und jeweilige Entfernung zu dieser.
- Autobahnbaustellen:
1. Müssen generell schneller abgewickelt werden
2. Sollten, was die Streckenlänge angeht, eher in kürzere Abschnitte aufgeteilt werden, die dann auch zügiger fertig zu stellen wären
3. Wesentlich mehr Einplanung von Nachtbaustellen
4. Mehr Geschwindigkeitsüberwachung in Baustellen
5. Die zu Beginn einer Baustelle aufgestellten grellen Warnleuchten sollten tunlichst nicht in Augenhöhe der LKW-Fahrer ihr stark blendendes Blinklicht ausstrahlen – was aber in der Realität leider häufig der Fall ist. Hier müsste eine noch sicherere technische Lösung gefunden werden.
BUNDESSTRASSEN
Wenn man eine Strasse schon als „Bundesstrasse“ ausweist, dann sollte diese bitteschön auch die dafür üblichen Kriterien erfüllen:
1. Breite der Fahrspur in jede Richtung: wenigstens 3 Meter.
2. Lichte Durchfahrtshöhe in Unterführungen: wenigstens 4 Meter.
Diese Minimalanforderungen werden leider nicht überall erfüllt!
PARKPLÄTZE AN BUNDES- UND LANDSTRASSEN
Auch hier gibt es noch viel zu wenige Möglichkeiten, dass man unterwegs mal mit dem LKW stehen bleiben kann. Es müssten noch wesentlich mehr Parkplätze geschaffen werden, für deren Ausstattung ähnliche und gleich hohe Anforderungen bei den Ausstattungsmerkmalen gelten sollten wie auf den Autobahnen (siehe entsprechenden Punkt zuvor!).
BUSHALTESTELLEN
Es ist ja zu begrüßen, dass insbesondere zum Schutz von Kindern und älteren Personen so manche Bushaltestelle so gekennzeichnet wurde, dass, solange der Bus mit eingeschaltetem Warnblinker dort steht, nur höchstens mit Schrittgeschwindigkeit überholt werden darf – und das auch auf der Gegenseite.
Nur wäre es hier wesentlich sicherer und konsequenter, wenn im Bereich vor diesen speziellen Bushaltestellen aus beiden Fahrtrichtungen hier wirklich große Hinweisschilder dafür angebracht würden. Denn die jetzige eher kleine Markierung am Bushalteschild ist eher unauffällig – hinzu kommt noch, dass sich manche Busfahrer auch nicht an die neuen Spielregeln halten und sogar an Haltestellen, die nicht für diese besondere Sicherheitsmaßnahme vorgesehen sind, den Warnblinker einschalten und so durchaus auch bei anderen Fahrern eine Verkehrsgefährdung heraufbeschwören können.
KREISVERKEHRE
Es ist ja schön, dass sich, wie das etwa in Großbritannien schon lange der Fall ist, sich hier ganz enorm die Anzahl der Kreisverkehre erhöht hat. Trotzdem halte ich hier auch folgende Forderungen, auch im Interesse der Verkehrssicherheit, für relevant:
1. Die Mitte der Kreisverkehre sollte nur leicht erhöht sein. Bei relativ hoher Ausführung, wo es noch nicht einmal vom LKW-Fahrerhaus her möglich ist, auf die gegenüberliegende Seite mit dort einmündenden Strassen zu blicken, besteht die erhebliche Gefahr, dass innerhalb des Kreisverkehrs um die Kurve rasende Fahrzeuge nicht rechtzeitig erkannt werden und es zu Kollisionen kommen kann. Ein LKW kann eben nicht so schnell in und durch den Kreisverkehr fahren wie etwa ein Pkw. Und es ist zunehmend zu beobachten, dass Fahrer, die sich für besonders „sportlich“ halten, in Kreisverkehren um die Runde heizen.
2. Bei der Planung von Kreisverkehren sollte auch immer eine vernünftige Größe geplant werden, damit auch große und vor allem lange LKWs reifen- und anlagenschonend diesen passieren können.
VERKEHRSÜBERWACHUNG
Die bisher praktizierte Häufigkeit von Radar- und Abstandskontrollen ist ganz offensichtlich noch nicht ausreichend! Angesichts des vor allem auf der Autobahn vorherrschenden, rücksichtslosen Fahrstils vieler Verkehrsteilnehmer sollte hier unbedingt nachgebessert werden. Bei bestimmten Delikten dürften durchaus auch die Strafen höher und härter ausfallen!
Fairerweise sollten stationäre Überwachungseinrichtungen vorwiegend aber nur an wirklich unfallträchtigen Stellen stehen – und nicht nur da, wo man sich besonders reichen „Umsatz“ erhofft!
ZULÄSSIGE LKW-HÖCHSTGESCHWINDIGKEITEN
Die geltenden Regelungen scheinen noch aus den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts zu stammen und dem seinerzeit zur Verfügung stehendem technischen Standard der Fahrzeuge!
Im Sinne eines flüssigeren und damit auch wesentlich sicheren Verkehrsflusses (weil viele von Autofahrern praktizierte leichtsinnige und daher gefährliche Überholmanöver entfallen würden auf Bundes- und Landstraßen!) eine Heraufsetzung der offiziellen Höchstgeschwindigkeit für LKWs über 7,5 to zulässiges Gesamtgewicht von Tempo 60 auf Tempo 80 auf Bundes- und Landstraßen. Schon heute sind 70 km/h hier die Realität und das wird weitestgehend auch so von den Überwachungsbehörden toleriert.
Auf Autobahnen sollte auch ganz offiziell auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von Tempo 90 für LKWs umgestellt werden. Knapp dieses Tempo wird ja auch tatsächlich von den meisten der ohnehin schon abgeregelten LKWs erreicht und seit der Einführung der Tempobegrenzer auch akzeptiert durch die Polizei. Genauso sollte dies für die offiziellen Kraftverkehrsstraßen gelten.
3. SONSTIGES
STÄDTE UND GEMEINDEN
1. An jeder großen Einfallstraße ein großer Parkplatz, der gerne auch nachts beleuchtet sein darf, mit aktuellem (!) und wirklich übersichtlichem Stadtplan und Telefonzelle.
2. Besondere Ausschilderung von allen jeweiligen Industriegebieten.
3. Am Beginn dieser Industriegebiete ebenfalls ein großer, aktueller Übersichtsplan und vor allem eine Haltemöglichkeit für LKWs.
4. Generell sollten in Industriegebieten auch genügend Parkmöglichkeiten für LKWs angeboten werden.
5. Bei Umleitungen für den Schwerlastverkehr wegen niedriger Durchfahrtshöhen oder geringer zulässiger Tonnage von Brücken müssen die betreffenden Schilder deutlich sichtbar und an allen wichtigen Abzweigungen angebracht sein - und zwar so lange, bis die Umleitung beendet ist.
6. Überprüfung der allgemeinen Durchfahrts-Beschilderungen aus Sicht von Ortsfremden - es ist nämlich traurige Realität, dass diese nicht immer konsequent durchgängig vorhanden ist und so Auswärtige unter Umständen zu unnötigen Suchfahrten genötigt sind.
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