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Zu lange am LKW-Steuer: Keine Bagatelle!
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Werte
Leser und Kollegen! Eine sehr erfreuliche und informative möchte ich Ihnen nicht vorenthalten und betrifft den Leichtsinn vieler Fahrer, wenn es um die Überschreitung gesetzlich zulässiger Lenkzeiten geht. Vielen ist offensichtlich nicht so ganz klar, welch erhebliches Risiko sie damit eingehen und dass sie im Falle eines Unfalles sogar mit langfristigem Entzug ihres Führerscheins (= Arbeitserlaubnis als LKW-Fahrer!!!) rechnen müssen. Und auch hohen Folgekosten! Der Fernfahrer Manfred von Dorscewsky, der mir eine Mail und den folgenden Handzettel zugeschickt hat, ist selbst ein Idealist. Er hat den folgenden Hand- und Informationszettel selbst entworfen und verteilt diesen unterwegs an andere Fahrer. In Absprache mit ihm veröffentliche ich diesen sehr aufschlussreichen Text in dieser Kolumne und auch auf meiner eigenen Homepage. Denn andere Fernfahrer sollten wirklich wissen, was drohen kann, wenn die Lenkzeiten leichtfertig überschritten werden! Also liebe Kollegen: bitte unbedingt zur Kenntnis nehmen und in Zukunft beherzigen! Wie Sie selbst wissen, kommen ausgeruhte Fernfahrer in jeder Beziehung besser an – auch im eigenen Interesse! Im
Folgenden finden Sie also den Text des Handzettels: Diese Tatbestandsalternativen sind bekannt. Weniger
bekannt ist, dass Übermüdung als Folge von Überschreitung der Lenkzeiten
oder von Unterschreitung der Ruhezeiten einen geistigen oder körperlichen
Mangel darstellt, der dem sicheren Führen eines Trucks entgegensteht. Und wer
wegen Straßenverkehrsgefährdung verurteilt wird, ist gemäß § 69 StGB als
ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. Manches
mal ist es nur Zufall das die Sache glimpflich ausgeht. Ohne Fahrerlaubnis wird man vom Arbeitgeber nicht mehr benötigt. Es folgt eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Eine gerichtliche Klage vor dem Arbeitsgericht wäre ohne Aussicht auf Erfolg.
Arbeitslosengeld erhält der Lkw-Fahrer während der Sperrfrist auch nicht,
weil er seine Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hat. Sollten Sie auch „was am Laufen haben“, dann lassen Sie das mich und andere interessierte Fahrer bitte wissen. Je mehr Fahrer über alles, was ihren Job angeht, informiert sind, desto weniger haben so gewisse Fuhrunternehmer eine Chance, ahnungslose und blauäugige Kollegen über den Tisch zu ziehen. Und nicht umsonst heißt es im Gesetz: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“ Ich bitte das immer zu bedenken! |
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