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Dran denken: LADUNGSSICHERUNG!

 

 
KOLUMNEN-ÜBERSICHT
 
01. Seit langem Gesetz – aber kaum ein Fernfahrer hat einen: DER ARBEITSVERTRAG
02. „Elefanten-Rennen“
03. Zu lange am LKW-Steuer: Keine Bagatelle!
04. „Blender“
05. „LKW-Fahrerinnen“
06. HERBST
07. Mangelware für LKWs: Parkplätze!
08. Dran denken: LADUNGSSICHERUNG!
09. Miese Tricks der Branche: der „Urlaubsschein“
10. Unerträgliche Sensationslust im Straßenverkehr: „Gaffer“
11. Fernfahrers Fluch: Termindruck
12. Handy im Straßenverkehr
13. Vorsicht Arbeitsamt?!
14. Thema Scheinselbstständigkeit im Fuhrgewerbe
15. Gedanken über Streiks und Blockade
16. Verpflegung unterwegs: Imbiss & Co.
17. Gedanken über „Just in Time“
18. Auweia! Lieferung an einen Großmarkt…
19. Leider Alltag: Missbrauch elektronischer Schilderbrücken
20. Falsche Sparsamkeit in der Verkehrspolitik: mehr „Rumpelstreifen“ statt den wesentlich wichtigeren Parkplätzen (Wie Politiker Ursache und Wirkung verdrehen!)
 
>>> mehr Infos für LKW-Fahrer
 
Seltsam: Stellenangebote und Bewerbung
Kleiner Leitfaden: Bewerbung, Vorstellungsgespräch & Arbeitsanfang...
Spesen für Kraftfahrer in Deutschland & Europa
Gewerkschaft - Was Sie darüber wissen sollten! Der "Müllerman" berichtet von seinen eigenen Erfahrungen...
AUSKÜNFTE & INFOS FÜR AUSLANDSTÄTIGE & AUSWANDERER
 
Fahrverbote in Deutschland, Österreich und dem restlichen Europa
Ferienfahrverbot im Sommer (Hinweise zur Ausweichstreckenkarte des BGL)
Gesundheitsvorsorgewerk Spedition und Logistik
Hilfe für Fernfahrer
Fernfahrer und unsere "Spaß-Gesellschaft"
LKW-Maut bezahlt letztlich JEDER mit... - oder: die Regierung auf Dummenfang
Links für Fahrer & Interessierte
Pinwand (rund um den Fahrerjob und Trucks)
"SPIELREGELN" FÜR DEN LKW-FAHRER
Straßenkarten
TIPPS VON FAHRERN FÜR FAHRER
Korruption & Bestechung
Schutz vor Fahrerhauseinbruch: Tipps
INTERESSANT: "BIRGITS REPORT EINER FERNFAHRER-EHE"
FAHRER-STELLENBÖRSE (für Fahrer und Arbeitgeber kostenlos!)
 
zur seiteneigenen Suchmaschine
 
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Liebe Leser und Kollegen!

Ich hoffe doch sehr, dass Sie bisher unbeschadet durch diese kalte und glatte Jahreszeit gekommen sind!

Das Hauptthema der heutigen Kolumne ist zwar die Ladungssicherung, aber aus gegebenem Anlass möchte ich auch noch kurz ein anderes – lebenswichtiges! – Thema aufgreifen:

Den SICHERHEITSABSTAND! Vergangenen Freitag war ich in Oberitalien, um mich bei einer Spedition vorzustellen. Auf dem Rückweg geriet ich auf der Brennerautobahn in Höhe Laimburg in eine Vollsperrung. Als diese eine Stunde später aufgehoben wurde, war der Grund dafür zu sehen: ein LKW war kurz vor der dortigen Raststätte auf einen anderen aufgefahren – und von dem Fahrerhaus schien nicht mehr viel übrig zu sein. Dieser Unfall berührte mich deshalb ganz besonders, weil der betroffene LKW aus einer italienischen Spedition stammte, für die ich vor einigen Jahren schon selbst mal 16 Monate tätig gewesen war und die Möglichkeit bestand, dass der verunfallte Fahrer mir möglicherweise bekannt sein könnte! Im Radio und später im Internet habe ich mitbekommen, dass der Fahrer eingeklemmt worden war und den Unfall schwerverletzt überlebt hat.

Sie wissen alle, wie leichtfertig und viel zu nahe oft hinter dem Vordermann bei sogar Tempo 90 gefahren wird! Und wie schnell es dann zu spät sein kann, dass man noch rechtzeitig bremsen kann!

Die hohen Strafen für Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes kommen nicht von ungefähr…

Also bitte beherzigen Sie – im eigenen Interesse – bitte diese Vorschrift des Mindestabstands von 50 Metern bei einer Geschwindigkeit von über 50 km/h!!!

Und nun zum eigentlichen Thema der Kolumne, der Ladungssicherung:

Das ist nicht ohne Grund in den letzten Jahren ein ganz, ganz großes und sehr wichtiges Thema geworden!

Und ich weiß sehr gut aus eigener Anschauung und Erfahrung seit 1985, als ich mit dem Beruf anfing, dass erst in neuerer Zeit Sicherungsmittel (auch Ladehilfsmittel genannt – damit gemeint sind Spannlatten, Zurrgurte, Zurrketten, Zurrdrahtseile, Teleskopstangen, Antirutschmatten, Holz in Form von Brettern oder Balken, etc.) in einem gewissen Umfang Einzug gehalten haben bei der Grundausstattung von LKWs.

OHNE Sicherungsmittel geht es auch wirklich nicht mehr. Denn seit einigen Jahren sind viele Kontrollbeamte selbst speziell im Hinblick auf die Überprüfung von angewendeter - oder eben leider auch nicht eingesetzter - Ladungssicherung geschult worden. Und der Blick auf die Ladefläche ist heute keine Seltenheit mehr – schneller als einem lieb ist, kann dabei nicht nur eine Geldstrafe herausspringen, sondern für diese Art Nachlässigkeit gibt es zwischenzeitlich sogar Punkte in Flensburg.

Nach Schätzwerten aus den Jahren 2001 und 2002 liegt die Zahl von Transporten mit ungesicherter oder schlecht gesicherter Ladung aber immer noch zwischen 50 % bis zu sogar 70 %!

Die Versicherungswirtschaft muss inzwischen für Unfallschäden, die auf diesen Sachverhalt zurückzuführen sind, jährlich rund 430 Millionen DM (Bereich der Kfz-Versicherer) und weitere geschätzte 100 Millionen DM (Bereich der Transportversicherer) zahlen.

Da hier schon seit Jahren eine bedenkliche Entwicklung stattfindet, fordert der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) eine europaweite Pflichtausbildung für all diejenigen, die mit Ladungssicherung zu tun haben (also nicht nur die Fahrer, sondern beispielsweise auch das Verladepersonal!).

Nach neueren Gesetzen in dieser Richtung sieht es bisher nicht aus – jedoch wurde Anfang Januar 2002 als Ergänzung zur schon existierenden grundlegenden Richtlinie VDI 2700 zur „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ eine weitere neu erlassene Richtlinie VDI 2700a zum „Ausbildungsnachweis Ladungssicherung“ eingeführt.

Die Idee dahinter ist, dass somit künftig offiziell dokumentiert und nachgewiesen werden kann, in welchem Umfang und welcher Art von jemandem eine entsprechende Ausbildung absolviert worden ist.

Da es sich aber um eine Richtlinie und nicht um ein Gesetz handelt, liegt soweit also nur eine generelle Empfehlung vor, dass dieser in den Medien gerne „Führerschein zur Ladungssicherung“ genannter Kurs von allen Betroffenen wahrgenommen wird.

Zu absolvieren wäre er – und da gehen wahrscheinlich tatsächlich auch schon die Probleme los – im Rahmen eines Wochenendes. Also in der einzigen wirklichen Freizeit der Fernfahrer. Fuhrunternehmer sollten sich also dazu durchringen, nicht nur das relativ wenige, aber doch gut investierte Geld, auszugeben, sondern überdies ihre Fahrer – auch wenn das noch so schwer fällt – unter der Woche zu dem Kurs schicken.

Zu so einem Wochenendkurs geschickte Fahrer müssen meiner Meinung nach ja auch noch damit rechnen, dass sie die im Firmeninteresse aufgewendete Zeit noch nicht einmal bezahlt bekommen. Mir liegen hier selbst entsprechende Erkenntnisse vor, als ich vor Jahren mal auf Anordnung meiner damaligen Firma zwei ganze Samstage bei der Gefahrgut-Schulung verbringen musste – jedoch ohne, dass mir diese Arbeitszeit bezahlt wurde!

Fernfahrer haben ohnehin kaum Freizeit und nach einer über 60 Stunden-Woche auch noch den Großteil des Wochenendes für die eigene Spedition aufzuwenden (noch dazu ohne finanzielle Entschädigung), das halte ich schon zu Recht für eine erhebliche Zumutung.

Wegen mir könnte der Nachweis, dass man eine Ausbildung zur Ladungssicherung mitgemacht hat, gerne auch zur gesetzlichen Verpflichtung werden. Ich habe das komische Gefühl, dass, solange es nur eine empfohlene Richtlinie ist, viele Fuhrunternehmer aus falscher und notorischer Sparsamkeit sich um die Kosten drücken werden! Ich kenne doch diese Brüder…

Fahrer und andere Betroffene, die sich hier weitergehend informieren wollen, verweise ich an den Nutzfahrzeughersteller KRONE, der auf Anfrage recht schnell (falls noch vorhanden) eine kostenlose und recht ausführliche Broschüre zum Thema Ladungssicherung verschickt. Infos unter www.krone.de.

Weitere interessante Infos finden sich unter www.ladung-sichern.de

Kollegen, die sich Flensburg-Punkte einhandeln wegen (angeblicher) mangelnder Ladungssicherung, empfehle ich, ggf. gegen die Anzeige Einspruch einzulegen – die Chancen sollen nach einer Quelle nicht schlecht sein, dass es unter Umständen auch zu einer Einstellung des Verfahrens kommen kann – und sei es, dass die Strafe so runtergesetzt wird, dass nur noch eine Geldstrafe übrig bleibt.

Den „Besserwissern“ unter den lieben „Kollegen“ sei gesagt, dass an dem Märchen, dass sich sehr schwere Lasten und Gewichten bei einer Vollbremsung nicht von der Stelle rühren, tatsächlich absolut NICHTS dran ist.

Sie werden wohl spätestens dann darüber, vielleicht endgültig und zu spät belehrt und bekehrt, wenn sie bei einer unerwarteten Vollbremsung so auf die Schnelle mal „Besuch“ von ihrer sehr schweren und ungesicherten Ladung von der Ladefläche in ihrem Führerhaus erhalten… (Vielleicht ihr letzter Spruch dann: „…da bin ich jetzt aber platt…“)

Der MÜLLERMAN wünscht Ihnen eine gute Fahrt! Und wie Sie wissen: Fairness geht vor im Straßenverkehr…

Schildershop24, US-Schilder, Geschenke und mehr !

 

 


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