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Liebe Leser und Kollegen!
Ich hoffe, Sie haben diese ungemütliche und kalte Jahreszeit bisher
unbeschadet überstanden! Thema dieser Kolumne ist eines der größten Übel für
die Fernfahrer: der Termindruck. Fluch für die Fahrer und andere
Verkehrsteilnehmer – vermeintlicher Segen für die gedankenlosen
Auftraggeber…
Obwohl im Güterverkehr eigentlich keine Termine gesetzlich wirklich zulässig
sind, wird doch in Wahrheit und in der Realität tatsächlich damit
gearbeitet. Gerne wird dann im schriftlichen Bereich, z.B. auf dem
Frachtbrief, mit dem Korrektheit vortäuschenden Hinweis gearbeitet
"Anlieferung so schnell wie möglich" - die mündliche Anweisung dazu lautet
aber auf eine konkrete Uhrzeit an einem vorgegebenen Datum. Das dies eher
selten so gehalten ist, dass der LKW ohne wirklichen Termindruck unterwegs
sein kann, ist auch traurige Realität. Mit am schlimmsten ist das oft beim
Laden von Sammelgut. Da werden bei einem großen Spediteur dann erst mal die
eigenen Fahrzeuge bedient und der firmenfremde Fahrer muss warten. Meist
läuft das darauf hinaus, dass im Rahmen der Wartezeit der wartende Fahrer
schon über das eigentliche Ende seiner Schichtzeit kommt. Ruhe und Muße für
ein erholsames Schläfchen ist bei dem Lärm und der Hektik auf einem
Speditionshof ohnehin nicht drin. Und die Wartezeit fällt fast immer genau
so aus, dass der Fahrer nach einigen Stunden dann gnädig an die Rampe oder
das Tor fahren darf - aber ohne dass eben z.B. eine komplette Ruhezeit von
wenigstens acht Stunden erreicht worden wäre.
Manche "Kollegen" versuchen, auf ihrer Tachoscheibe dann durch Beibehaltung
der Ruhe-Weit-Einstellung vorzutäuschen (und zuvor schon durch betont
langsames Fahren vom Warteplatz zum Ladeplatz, damit der Tachograph
möglichst keine Fahrtbewegung aufzeichnet - ist aber meistens sinnlos, weil
bei der Aufzeichnung der Wegstrecke auf der Tachoscheibe sehr wohl auch
schon eine relativ kurze Fahrstrecke aufgezeichnet wird!), dass er, obwohl
er gerade beladen wird (was er unter Umständen sogar selbst machen muss!),
immer noch "Ruhezeit" hat.
Jetzt müssen Sie aber nicht glauben, dass nach der Beladung der Fahrer
wenigstens eine wirkliche Pause machen könnte! Mitnichten! Dann heißt es im
Allgemeinen sofort losfahren und einen häufig knapp gesetzten Termin beim
Empfangsspediteur einzuhalten!
Ich habe es immer gehasst, egal bei welcher Spedition ich gerade gefahren
bin, wenn das Laden von Sammelgut angesagt war. Manche Transporteure, die
sonst grundsätzlich die Hände weglassen vom Sammelgut, nehmen aber gerne
eine solche Fuhre an, wenn sonst keine vernünftigen Aufträge in der Gegend,
wo der eigene LKW leer geworden ist, zu haben sind.
Nicht ohne Grund ist das Setzen von Terminen nicht zulässig. Denn gerade
beim Straßentransport gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, warum sich
eine Anlieferung deutlich verzögern kann. Sei es eine Panne, ein Stau, oder
schlimmer eine Vollsperrung, oder etwa die Straßenverhältnisse auf Grund der
Witterung. Um zu verhindern, dass ein Fahrer dann unter unnötigen Zeitdruck,
oder eben Termindruck, kommt, hat man versucht (aber weitestgehend
vergeblich!) vorzubauen.
Übrigens ist ja noch nicht einmal die Bahn trotz eigenen Wege-, sprich
Schienensystems, in der Lage, pünktlich zu sein! Wie soll denn das dann erst
auf Straßen möglich sein?!
Die Hersteller von Nutzfahrzeugen, die sich sonst ja ganz gerne als die
großen Wohltäter der LKW-Fahrer anpreisen und für welchen Fahrkomfort sie in
und mit ihren Fahrzeugen gesorgt haben, spielen hier auch keine rühmliche
Rolle! Bei denen selbst geht "just in time"-Anlieferung auch vor Einhaltung
der gesetzlichen Arbeitsbestimmungen der Fernfahrer.
Natürlich ist im Zweifelsfall aus deren Sicht dann der Fuhrunternehmer
schuld, wenn Zeiten überzogen werden! Der hätte ja (vermeintlich) seinen LKW
so einteilen können, dass alles seine schöne Ordnung hat! Pustekuchen! Ich
war auch bei Hin- und Rückfahrten schon ausschließlich für einen Hersteller
zwischen dessen Werken unterwegs und nur durch unnötige Wartezeiten in den
Werken selbst entsprachen die Tachoscheiben dann nicht mehr den eigentlichen
gesetzlichen Vorgaben!
Angeschmiert sind Fahrer z.B. auch dann, wenn eine Be- oder Entladung
ansteht, die mit einem so genannten Krantermin zu tun hat. Also wenn einer
von diesen doch recht kostenintensiven Autokränen für eine ganz bestimmte
Uhrzeit bestellt ist. Da haben wir es bezüglich der Einhaltung des
vorgegebenen Termins oft auch mit erheblichen Termindruck zu tun. Denn wenn
der LKW-Fahrer zu spät kommt, wird dies dann gerne mit einem sehr hohen
Stundentarif dem Spediteur in Rechnung gestellt.
Ich habe aber umgekehrt – also wenn der Autokranfahrer nicht pünktlich
auftauchte – noch nie erlebt, dass sich mein Spediteur dann getraut hätte,
eine Gegenrechnung für unnötige Wartezeit zu stellen. Selbst drei Stunden
Verzögerung sind hier schon ohne Widerspruch oder Einwände geschluckt
worden.
Also, wenn Sie vielleicht Auftraggeber sein sollten, seien Sie fair und
planen Sie Ihre notwendigen Transporte nicht zu knapp – denken Sie auch mal
an die Fahrer!
Und wenn Sie Fahrer sind:
denken Sie daran – die Einhaltung der Vorschriften und sicheres, ausgeruhtes
Fahren sind wichtiger als die vermeintlich eiligste Fuhre! Sicherheit und
Gesundheit aller Beteiligten am Straßenverkehr geht unbedingt vor!

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