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Was 2005 u.a. neu gilt und was auf Fahrer noch zukommt...

- sowie weitere nützliche Infos

 

Mit Beginn des Jahres 2005 gibt es natürlich wieder einige Neuerungen und im Laufe dieses Jahres ist mit weiteren zu rechnen! Und es wird sicher nichts besser, einfacher oder billiger... Hier also ein kleiner Ausblick, der allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt! Die Informationen stammen teils aus der ADAC-Motorwelt 1/2005 und auch aus dem Magazin "Bayerisch-Schwäbische Wirtschaft 12/2004). Ein Teil der Vorschriften gilt bereits - ansonsten ist mit der Einführung spätestens bis Ende 2005 zu rechnen. Sie sollten sich daher rechtzeitig schlau machen, wann welche Änderungen genau in Kraft treten. Hier und da konnte ich mir allerdings einen kleinen, manchmal gemeinen Kommentar nicht verkneifen!


ÄNDERUNGEN BEIM VERKEHRSRECHT

Tempolimit für Kleintransporter: Für Kfz zur Güterbeförderung über 3,5 to Gewicht gilt künftig maximal Tempo 80. (Anmerkung: Sollten deren Fahrer dann auf Überholverbotsstrecken vielleicht wie Wohnwagen-Gespanne oder Sonntagsfahrer ein neues Hindernis für flotte LKWs darstellen...?!)

Winterbereifung: Auf Schnee bedeckter Strasse darf nur noch mit geeigneter Ausrüstung (Winter- oder Ganzjahresbereifung) gefahren werden. Wer dann noch mit Sommerreifen unterwegs ist, muss also das Auto im Zweifelsfall stehen lassen. Verstöße werden mit 20 Euro und Behinderungen mit 40 Euro geahndet. (Anmerkung: Leider stand für letzteren Fall nicht in der Quelle, ob dann auch mindestens ein Punkt in Flensburg droht)

Haltverbot: Auf den Schutzstreifen für Radfahrer dürfen keine Autos abgestellt werden. (Anmerkung: Zur allgemeinen Beruhigung - Fahrräder dürfen sicher auch nicht dort geparkt werden...)

Punkte im schönen Flensburg: Einträge dort wird man ab 1.3.2005 schwerer los! Kommt es in der Tilgungsfrist zu einem neuen Verstoß, verhindert das in aller Regel die Löschung von Punkten. Denn in Zukunft ist "Tat-Tag" der neuen Verfehlung Ausschlag gebend - bisher noch galt die Rechtskraft des Bußgeldbescheides...


ÄNDERUNGEN IM BUSSGELD-KATALOG BIS SPÄTESTENS ENDE 2005

Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot: LKW-Fahrer riskieren beim Verstoß dagegen inzwischen ein Bußgeld von 200 Euro (früher 40 Euro und 1 Flensburg-Punkt). Dies gilt auch für bestimmte Gespanne, bei denen ein Zugfahrzeug eingesetzt wird, das für den Gütertransport bestimmt ist.

Drängler: Sie werden härter bestraft - z.B. ein Monat Fahrverbot und mindestens 100 Euro drohen bei weniger Abstand als 3/10 des halben Tachowerts. Etwa ein Abstand zum Vordermann von unter 15 Metern bei Tempo 100. Bei weniger als 1/10 sind es sogar drei Monate Fahrverbot und bis zu 250 Euro. (Anmerkung: da haben diese üblen Zeitgenossen Glück gehabt, dass der "Müllerman" nicht eine Laufbahn als Richter eingeschlagen hat...)


ÄNDERUNGEN DER STRASSENVERKEHRSZULASSUNGSORDNUNG (StVO)

"Kuhfänger": Im Lauf des Jahres sollen starre Frontschutzbügel für Geländewagen für den Handel endgültig verboten werden. (Anmerkung: das freut die vielen Rindviecher, die ja scheinbar auf unseren Strassen bisher unterwegs gewesen sind... - dieselben müssen übrigens nicht im Gegenzug von ihren Hörnern lassen!)

LKW-Fahrtenschreiber: Neue LKWs und Busse mit mehr als neun Sitzen müssen ab August mit digitalen Aufzeichnunsgeräten ausgestattet sein. (Anmerkung: der "Müllerman" meint, sich zu erinnern, dass das schon mal ab Sommer letzten Jahres gelten sollte. Aber das sonst nicht sonderlich schnelle EU-Parlament war wohl einmal seiner Zeit voraus - denn seinerzeit konnte noch kein Hersteller ein ausgereiftes Modell dazu präsentieren... / Apropos: ich glaube, in Belgien sind "Kuhfänger" noch erlaubt... - ein Schelm, wer dabei Schlechtes denkt!)


NEUES AUS DEM AUSLAND

ÖSTERREICH:

Ab 1.5.2005 gilt die Warnwestenpflicht!

SCHWEIZ:

Ab 1.1.2005 gilt eine Senkung der Promillegrenze von 0,8 auf 0,5.

Teilweise gilt eine massive Verschärfung von Strafen und Bußgeldern je nach dem individuellen Monatseinkommen - von Großverdienern können bei Temposünden bis maximal 40.000 Franken (ca. 26.000 Euro!) verlangt werden. (Anmerkung: Sehr gerecht - da trifft es ja auch keine Armen... - noch besser wäre ein zusätzliches Fahrverbot: wer sich dann keinen Chauffeur leisten kann, hat viel Zeit, darüber nachzudenken, dass eben z.B. Tempolimits zumeist aus gutem Grund gelten. Eine Tatsache, die auch hierzulande sehr gerne vergessen wird...)

Generell: Hohe Strafen für Wiederholungstäter (speziell bei Tempo- und Alkoholvergehen)

ITALIEN:

Bußen für Verkehrsverstöße werden zum 1.1.2005 gemäß dem italienischen Lebenshaltungskostenindex angehoben (Anmerkung: "Lasciate mi pagare... - con mi moneta in mano...)

PORTUGAL:

Hier gilt ab dem 1.1.2005 eine Warnwestenpflicht und generell eine drastische Anhebung der Bußgelder

RUMÄNIEN:

Ab 1.1.2005 gilt eine Vignettenpflicht für das gesamte Straßennetz. Die Jahresvignette kostet je nach Schadstoffklasse zwischen 17 und 24 Euro. (Anmerkung: Es ist ein Gerücht, dass im Gegenzug der rumänische Staat allen Fahrern eine Entschädigung zukommen lässt, wenn an ihren Fahrzeugen wegen der meist schlechten Straßenverhältnisse Schäden aufgetreten sind...)

BULGARIEN:

Vignettenpflicht für Autobahnen und Fernstraßen

(Anmerkung: Da sieht man es doch mal wieder - der Westen Europas ist die letzten Jahre und Jahrzehnte mit "gutem Beispiel" voran gegangen in Sachen zusätzlicher Schröpfung der Auto- und LKW-Fahrer mittels vermehrter Erhebung von zusätzlichen Straßennutzungsgebühren. Und der europäische Osten will sich hier natürlich als "zeitgemäß" präsentieren und auch noch seinen Teil abhaben! Von der "freien Fahrt für freie Bürger" kann also im Europa des viel beschworenen dritten Jahrtausends keine Rede mehr sein! Vielmehr feiern auch im Straßenwesen die Renaissance des Mittelalters und die Rückkehr der "Raubritter" fröhliche Urständ... - so wäre denn auch an dieser Stelle eigentlich generell das bekannte Zitat des Götz von Berlichingen angebracht! Oder auf gut bayerisch: "Ja, mi leckst am A....!)


WEITERE INTERESSANTE MELDUNGEN

BAG (= Bundesamt für Güterverkehr) erweitert sein Internetangebot

Das BAG hat sein Internetangebot erweitert. Ab sofort sind die am häufigsten benötigten Vordrucke aus dem Bereich Marktzugangsverfahren im Internet hinterlegt. Daneben gibt es auch ausführliche Hinweisblätter und Ausfüllanleitungen. Die Vordrucke können entweder am PC oder per Hand ausgefüllt werden., müssen aber anschließend per Post oder Fax an das Bundesamt geschickt werden. Die Vordrucke finden sich unter www.bag.bund.de unter dem Stichwort "Formulare". Hier ist auch der Vordruck zum Gefahrgut-Unfallbericht gemäß ADR mit Erläuterungen für den schnellen Zugriff eingestellt.


Gefahrgut bei schlechter Witterung

Es gibt ein neues Fahrverbot für kennzeichnungspflichtige Gefahrgutfahrzeuge. Danach müssen sich die Fahrer bei einer Sichtweite von weniger als 50 m so verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Wenn nötig, müssen sie am nächst gelegenen Parkplatz parken. Gleiches gilt bei Schneeglätte oder Glatteis.

Außerdem gilt für Kraftfahrzeuge über 7,5 to (damit auch die entsprechenden kennzeichnungspflichtigen Gefahrgutfahrzeuge) ein generelles Überholverbot, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt (§ 5 Abs. 3a StVO).


Überblick zum Arbeitsrecht

In seiner aktuell erschienenen Broschüre "Arbeitsrecht" gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) einen praxisnahen Überblick zum Arbeitsrecht.

Die Regeln und Pflichten werden in Gesetzen und Verordnungen, einzelvertraglichen und tarifvertraglichen Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern und Betriebsvereinbarungen festgelegt.

Hieraus wurden die wichtigsten Informationen in dieser 85 Seiten starken Broschüre dargestellt. Themen sind: Regelungen zum Arbeitsvertrag, Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, z.B. bei Bewerbungsgesprächen oder zu Formvorschriften und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Broschüre "Arbeitsrecht" ist kostenlos und kann im Internet bestellt werden unter www.bmwi.de.

 

 


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