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Spesen-Tabelle für
Deutschland & Ausland (Europa) (auch "Auslöse" genannt...) - gültig nur für in Deutschland beschäftigte Fahrer - Und offiziell nennt sich das so: "Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2002" (bis Ende 2004) >>> ab 2002 bis Ende 2004 <<< |
Da ich durch meine seiteneigene und andere Suchmaschinen feststellen konnte, dass von Besuchern sehr häufig die Spesensätze gesucht wurden, habe ich mich entschlossen, meine Seite um dieses Informationsangebot zu erweitern. Nach nicht eben leichter eigener Suche habe ich aktuelle Downloadmöglichkeiten zum Thema Spesen gefunden - und zwar als "PDF"-Dateien. Da auf diesen aber eine weltweite Übersicht aufgeführt ist, habe ich als Service für Sie die Länder Europas in meiner Übersicht aufgeführt. Damit Sie das auch zu Ihren Unterlagen nehmen können, gibt es weiter unten einen komfortablen und einfachen Ausdruck-Button! Unten finden Sie desweiteren einige wichtige Anmerkungen zum Thema Spesen!
WICHTIG: Die folgende Auflistung gilt, was die Auslandsspesen angeht, nur von 2002 bis Ende 2004! Die für das Ausland gültige Aufstellung ab 1. Januar 2005 finden Sie >>>HIER! Die Inlandsspesen für Deutschland sind leider ab 2002 bis heute gleich geblieben...
Die Infos stammen von Seiten des www.bundesfinanzministerium.de
(Alle Angaben in Euro!)
| Land | Abwesenheit von zuhause mind. 24h | Abwesenheit von zuhause mind. 14 bis 24h | Abwesenheit von zuhause mind. 8 bis 14h |
| Deutschland | 24 | 12 |
6 |
| Albanien | 26 | 17 | 9 |
| Andorra | 32 | 21 | 11 |
| Belgien | 41 | 28 | 14 |
| Bosnien-Herzegowina | 32 | 21 | 11 |
| Bulgarien | 22 | 15 | 8 |
| Dänemark | 47 | 32 | 16 |
| - Kopenhagen | 50 | 33 | 17 |
| Estland | 35 | 24 | 12 |
| Finnland | 41 | 28 | 14 |
| Frankreich | 41 | 28 | 14 |
| - Paris | 50 | 33 |
17 |
| - Bordeaux | 41 | 28 | 14 |
| - Strasbourg | 41 | 28 | 14 |
| - Lyon | 41 | 28 | 14 |
| Griechenland | 32 | 21 | 11 |
| Irland | 44 | 29 | 15 |
| Island | 53 | 36 | 18 |
| Italien | 38 | 25 | 13 |
| - Mailand | 41 | 28 | 14 |
| Jugoslawien (Serbien und Montenegro) | 38 | 25 | 13 |
| Kroatien | 29 | 20 | 10 |
| Lettland | 29 | 20 | 10 |
| Liechtenstein | 47 | 32 | 16 |
| Litauen | 29 | 20 | 10 |
| Luxemburg | 41 | 28 | 14 |
| Malta | 32 | 21 | 11 |
| Monaco | 41 | 28 | 14 |
| Niederlande | 41 | 28 | 14 |
| Norwegen | 57 | 38 | 19 |
| Österreich | 35 | 24 | 12 |
| - Wien | 38 | 25 | 13 |
| Polen | 29 | 20 | 10 |
| - Breslau | 32 | 21 | 11 |
| - Warschau | 38 | 25 | 13 |
| Portugal | 32 | 21 | 11 |
| - Lissabon | 35 | 24 | 12 |
| Rumänien | 16 | 11 | 6 |
| - Bukarest | 26 | 17 | 9 |
| San Marino | 41 | 28 | 14 |
| Schweden | 50 | 33 | 17 |
| Schweiz | 44 | 29 | 15 |
| Slowakei | 22 | 15 | 8 |
| Slowenien | 26 | 17 | 9 |
| Spanien | 32 | 21 | 11 |
| Tschechische Republik | 26 | 17 | 9 |
| Ungarn | 29 | 20 | 10 |
| Vereinigtes Königreich (GB) | 44 | 29 | 15 |
| - London | 57 | 38 | 19 |
| - Manchester | 44 | 29 | 15 |
Soweit also diese Auflistung für ganz Europa. Gültigkeit 2002 bis 2004!
>>> Auflistung gültig ab 1.1.2005
Zu den Spesen wäre noch folgendes anzumerken:
Generell besteht für Arbeitgeber keinerlei gesetzliche Verpflichtung, Spesen zu bezahlen!
Zwar hat es sich gerade im Fuhrgewerbe eingebürgert, dass Spesen (in aller Regel bis zu der oben genannten jeweiligen Höhe steuerfrei!) bezahlt werden - und viele Fahrer betrachten das wegen mieser Grundlöhne auch schlichtweg noch irgendwie als "zweites Einkommen" - aber es kommt immer darauf an, ob sie auch in einem Arbeitsvertrag ausdrücklich erwähnt werden! Natürlich läßt sich die Zahlung auch mündlich vereinbaren - aber wenn später der Arbeitgeber behauptet, dass davon keine Rede gewesen sei, müssen SIE das Gegenteil beweisen (und das dürfte sehr schwierig werden!).
Also achten Sie erstens darauf, dass überhaupt ein Arbeitsvertrag ausgefertigt wird - und zweitens, dass auch die Spesenzahlung (und in welcher jeweiligen Höhe!) darin vorkommt.
Lassen Sie sich dabei keinesfalls auf die Formulierung "gesetzliche Spesen" ein! Die gibt es nämlich als solche überhaupt nicht! Es ist dies ein seit Jahrzehnten weit verbreiteter Irrtum!!! Siehe dazu auch ersten Satz dieses Textes! Lassen Sie dann lieber die offizielle Bezeichnung "Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten nach Vorgaben des Bundesfinanzministeriums" verwenden! Damit kann dann auch ein Richter vor dem Arbeitsgericht später etwas anfangen, wenn es hier Streitigkeiten geben sollte!
Im (Mantel-) Tarifvertrag für Kraftfahrer werden zwar meines Wissens auch Spesenzahlungen erwähnt - aber diese Sätze liegen deutlich unterhalb der oben aufgeführten Tabellenwerte... Also aufpassen, Kollegen!
Wer das Pech hat, einen Arbeitgeber zu haben, der weniger zahlt als oben angegeben ist, der hat aber wenigstens noch folgende Möglichkeit, an einen Teil der nicht bezahlten Spesen zu kommen (dafür ist aber entweder am Jahresende eine Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig oder eine eigene, sehr sorgfältige Buchführung über geleistete Arbeitszeit und Touren - und zu letzterer rate ich sowieso unbedingt!!!): Wenn nämlich am Jahresende die Einkommenssteuererklärung oder der so genannte Lohnsteuerausgleich stattfindet. Da können Sie die entgangenen "Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen" geltend machen und diese Differenz wird vom steuerpflichtigen Bruttoeinkommen dann abgezogen! Was Sie dann anteilig dafür wegen einer verringerten so genannten Progression erhalten bei dem Ausgleich, das stellt dann den mickrigen Ersatz für entgangene Spesen dar! Na - besser als gar nichts...
Und zum Schluß noch ein ganz wichtiger Punkt: für die Berechnung der Spesen spielt Ihre Abwesenheit von zuhause die Grundlage dar - und nicht etwa, wann Sie vom Betriebshof gefahren und später dort wieder angekommen sind! Das wird gerne leicht übersehen! Also: Wenn Sie von zuhause "die Mücke machen" in Richtung Firma oder zum Lastwagen, dann geht auch die Berechnungszeit für die Spesen los - und endet erst wieder, wenn Sie daheim sind!!!
Ob Sie Auslandsspesen geltend machen können oder nicht, hängt übrigens lediglich davon ab, wo Sie sich um Mitternacht aufgehalten haben (es spielt also keinerlei Rolle, wie viele Stunden Sie tatsächlich im Laufe eines Tages im Ausland unterwegs waren)! Sehen Sie das auch mal so: wenn Sie Richtung Deutschland unterwegs sind am Abend, dann kann Sie das unter Umständen eine Menge entgangener (Auslands-) Spesen kosten, wenn Sie um jeden Preis (im wahrsten Sinn des Wortes...) nach Deutschland rüber wollen... - denn wenn Sie das machen, erhalten Sie bloß die Deutschlandspesen für den vergangenen Tag!
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NACHTRAG: Ein aufmerksamer Leser hat mir noch folgende Anmerkungen zu den Spesen geschickt:
Anzumerken wäre noch,
dass auch die Übernachtungskosten im Ausland pauschal geltend gemacht werden
können, evtl. muss davon ein Pauschbetrag für ein Frühstück abgezogen werden,
nämlich dann wenn das enthalten war und nicht genau nachgewiesen wird was es
kostete (Anmerkung vom Müllerman: die pauschalen
Übernachtungskosten habe ich bewußt nicht in diese Auflistung aufgenommen, weil
kaum ein Fahrer das in Anwendung bringen kann - wen es dennoch interessiert, der
sollte sich die ganze PDF-Datei von oben runterladen! Da stehen diese mit dabei!).
Laut Auskunft "meines" Finanzamtes hier ist allein die Übernachtung im
entsprechenden Ausland ausschlaggebend, also ohne Beleg, deshalb heisst es ja
auch Pauschbetrag ;-)
Innerhalb der BRD geht das leider nicht, da hier kein Pauschbetrag angesetzt
ist, sondern nur durch Belege nachgewiesen werden muss.
Das sollte aber dann doch jeder nochmal nachfragen bei seinem eigenen
Finanzamt.
Auch wichtig: Mehrere Abwesenheiten an einem Tag können zusammengelegt werden
und falls die Fahrt über Nacht geht, aber keine Übernachtung stattfindet, dann
wird die gesamte Abwesenheit auf den Tag mit der grösseren Abwesenheitsdauer
zusammengelegt.
Da der Staat aber natürlich nicht davon ausgeht, dass jemand die Lenkzeit
überschreitet, sind da gewisse Zeitgrenzen definiert, d.h. die Fahrt sollte nach
20 Uhr beginnen und bis 4 Uhr sollte Schicht sein, wenn ichs noch recht im Kopf
habe ;-)
Das ist übrigens alles in dem Buch vom Sparkassenservice nachzulesen (Anmerkung
des Müllerman: Ich empfehle hierzu auch die Kategorie "Tipps von Fahrern für
Fahrer" anzuschauen - dort wird dieser Tipp auch erwähnt!)
UPDATE VOM 15.8.03: Zwei Anfragen hatten mich kürzlich noch ereilt: 1. Aufsplittung von Spesen durch den Arbeitgeber und 2. Werden die Spesen wirklich ab Abwesenheit von zuhause gezahlt. Antworten hierzu mit Quellennachweis finden Sie auf folgender Seite!
So - und wenn Sie was zur Thematik in der Hand haben wollen, dann können Sie jetzt noch bequem und einfach diese Seite ausdrucken lassen mit dem folgenden Button:
Sollten Sie weitere Anregungen zu dieser Thematik haben, schreiben Sie mir bitte!
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