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Ab Ende Mai 2009 nagelneu verfügbar und
bestellbar:
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Sichtlagerkästen, Lagerboxen, Stapelboxen, Kippschütten für Heim & Hobby zum günstigen Restpostenpreis
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Quelle: www.bgl-ev.de (>>> Übersicht Bestellseite des Verbands / extern) Neue Ausweichstreckenkarte 2009 (Herausgeber BGL)Die Ausweichstreckenkarte – eine
Karte ganz besonderer Art. Sie enthält neben der Kennzeichnung aller
Strecken mit Ferienfahrverbot für Lkw (ca. 4.000 km) ein mit den
Verkehrsbehörden abgestimmtes Ausweichstreckennetz mit einer Gesamtlänge von
etwa 5.000 km. Sie ist damit konkurrenzlos!
Direkter Bestell-Link beim BGL (extern) >>> BestellenInfos zu neueren gesetzlichen Richtlinien für das Transportgewerbe Auf den Seiten des BAG (www.BAG.Bund.de) finden Sie auch wichtige Informationen zu neu geltenden Vorschriften (seit 1.5.2006) hinsichtlich des Digitalen Tachographen, als auch zur erweiterten Mitführungspflicht für Tachoscheiben (Schaublättern). Weitere Neuregelungen wird es ab 11. April 2007 geben: umfangreiche Änderungen bei den Lenk- und Ruhezeiten (Artikel 6 bis 9 und 12 VO (EG) Nr. 561/2006). Ab dann gilt auch: "In Artikel 10 Abs. 3 Unterabsatz 1 VO (EG) Nr. 561/2006 ist künftig geregelt, dass das Verkehrsunternehmen selbst für Verstöße haftet, die von Fahrern des Unternehmens im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates oder eines Drittstaates begangen wurden. Nach Artikel 10 Abs. 4 VO (EG) Nr. 561/2006 haben Unternehmen, Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter, Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer und Fahrervermittlungsagenturen sicherzustellen, dass die vertraglich vereinbarten Beförderungszeitpläne nicht gegen diese Verordnung verstoßen. Nach Artikel 19 Abs. 2 VO (EG) Nr. 561/2006 ermächtigen die Mitgliedstaaten die zuständigen Behörden, gegen ein Unternehmen und/oder einen Fahrer bei einem in seinem Hoheitsgebiet festgestellten Verstoß gegen diese Verordnung eine Sanktion zu verhängen, sofern hierfür noch keine Sanktion verhängt wurde, und zwar selbst dann, wenn der Verstoß im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde." (Quelle: www.BAG.Bund.de) Überdies gilt seit 1. Januar 2008: es sind die Fahrerunterlagen des laufenden Tages und der vorausgegangenen 28 Tage mitzuführen (Art. 26 Abs. 4 VO (EG) Nr. 561/2006). Wird oft im Netz vergeblich gesucht - aber es gibt doch eine Übersicht und Bezugsquelle für sämtliche Tarifverträge für das Transport- und Fuhrgewerbe in Deutschland - der Link dazu (extern): http://www.personalraete.de/files-tv-spedition.pdf. Aber: für jeden Tarifvertrag sind an den Betreiber im Voraus z.Z. 4,- Euro zu entrichten. Zusendung erfolgt dann per E-Mail.
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Diverse günstige Minitrucks & Sammlertrucks - auch zum einfachen Selbstgestalten, z.B. als originelles Werbegeschenk