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Zehn neue EU-Länder: Zollformalitäten entfallen Quelle: Dekra-Newsletter vom 30.4.2004 |
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Die Beitrittsländer werden Teil des Europäischen Binnenmarktes, damit entfallen die Warenkontrollen an den EU-Grenzen zu diesen Ländern. Die Personenkontrollen bleiben so lange bestehen, bis die "Neuen" das Schengener Abkommen unterzeichnet haben. Sämtliche Zollförmlichkeiten zwischen den alten und neuen EU-Staaten fallen weg. Die Bundeszollverwaltung reduziert die Zahl der Grenzzollämter von 136 auf 96. Zehn Stellen werden zu Binnenzollämtern. Besondere Vorschriften gelten für Waren, die sich zur Marktöffnung noch in einer vorübergehenden Zollverwahrung befinden. Für sie ist eine Anmeldung zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr erforderlich. Kann der Transporteur nachweisen, dass die Ware aus einem alten EU-Land beziehungsweise einem beitretenden Land kommt, fällt kein Zoll an. Unbegrenzt dürfen mit dem Wegfall der Grenzen aus den neuen EU-Mitgliedsländern Waren zum persönlichen Verbrauch mitgeführt werden. Weil Zigaretten in den osteuropäischen Staaten meist viel billiger sind, ist jedoch die private Einfuhr von Zigaretten aus den neuen EU-Ländern mit Ausnahme von Zypern und Malta auf 200 Stück beschränkt.
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