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Dürfen Spesen gesplittet werden?



Am 9.8.03 erhielt ich folgende Zuschrift, die ich ausschnittsweise veröffentliche:

"Ich habe da auch meine Probleme mit den Spesen - mein Arbeitgeber hatte die Buchprüfung im Hause und die Herren haben folgendes beschlossen:

wenn ich mittags gegen 15:00 Uhr los fahre und am nächsten Tag um 18:00 Uhr wieder zurück bin soll folgendes berechnet werden:

Von 15:00 Uhr bis 24:00 Uhr = 9 Stunden = 6,00 € Spesen plus...

Von 00:00 Uhr bis 18:00 Uhr = 18 Stunden = 12,00 € Spesen

Ich bin aber doch durchgehend 27 Stunden mit Übernachtung vom Standort weg und somit kann das doch nicht gesplittet werden oder ist es richtig was die da machen.

Ich hoffe Du oder wer auch immer mir da mal weiterhelfen kann."


Und hier gibt´s auch schon die Antwort:

Und zwar von Tom aus Rheinland-Pfalz, der schon wichtige Ratschläge in meiner Rubrik "TIPPS VON FAHRERN FÜR FAHRER" gegeben hat. Der folgende Auszug aus seiner Antwortmail bezieht sich auf Angaben aus dem "Ratgeber zur Einkommensteuer 2002" (Ein Buch vom Sparkassen Ratgeber Service, erhältlich oder bestellbar in grösseren Sparkassen - kostet lediglich so um die 6 Euro und ist fast 1000 Seiten dick! Das kommt jedes Jahr neu raus und wird auch in vielen Finanzämtern benutzt, da nicht nur der Gesetzestext drin steht, sondern dieser auch so kommentiert ist, dass auch Laien durchblicken). Die Antwort ergab sich aus den Angaben auf Seite 390 und wurde von Tom so für meine Leser interpretiert:

"Grundsätzlich wird pro Kalendertag gerechnet, dabei werden mehrere Abwesenheiten an einem Tag zusammengelegt. D.h. wäre der Kollege an dem Tag an dem er um 15Uhr weggefahren ist, morgens (vorher also) sagen wir mal um 4Uhr erst nach Hause gekommen und dann um 15 Uhr wieder weggefahren, dann wären diese 4h zu der Zeit von 15-24 Uhr dazu zurechnen. Vorrausgesetzt er ist am Vortag schon vor 16 Uhr losgefahren oder es war eine Übernachtung mit drin.

So ist der Normalfall.

Einzige Ausnahme greift dann, wenn du NACH 16 Uhr losfährst und OHNE Übernachtung am Folgetag VOR 8 Uhr zurückkommst (wohlgemerkt alles von der Wohnung aus gerechnet) - dann wird die gesamte Zeit auf den Tag gelegt, in den der grössere Zeitanteil fällt. Natürlich kann dann zu dieser Abwesenheit noch eine weitere (oder 2 oder 3...) Abwesenheitszeit dazu gerechnet werden, wenn du nochmal an dem Tag weg bist.

Alles sonnenklar? ;-)

Vermutlich ist es für den Gesetzgeber schwierig, sich vorzustellen, es gäbe Menschen, die bei einer NUR eintägigen Reise länger als 16 h unterwegs sind, vielleicht liegts auch daran, dass solche Arbeitszeiten eigentlich nicht im Arbeitszeitgesetz vorgesehen sind. ;-)

Aber es hat natürlich auch Vorteile, sonst käme man unter Umständen auf bis zu 48 h und bekommt NUR für 24 h Spesen.

Irgendwo muss der Gesetzgeber schliesslich auch ein Grenze ziehen, sonst müsste er wohl JEDEN Fall individuell beurteilen und das lässt sich nicht in einem (lesbaren) Gesetz ausdrücken.

Wenn ich z.B. um 13 Uhr wegfahre und nachts um 02 Uhr zurück bin, dann rechne ich diese 2 Stunden natürlich zu den 13 h dazu (15 h bringen halt mehr). Bisher hat sich da keiner beschwert und solange das keiner tut...

Aber so ganz richtig ist das halt nicht ;-)"


Und alle Spesensätze für Deutschland und Europa finden Sie >>> HIER!!!

ACHTUNG: Neue Regelung ab 1. Januar 2005!


Derselbe Kollege, der mir diese interessante Anfrage schickte, wollte auch wissen, ob wirklich die Spesen ab Abwesenheit von der Wohnung (und eben nicht erst ab Betriebshof!) gezahlt werden - und schrieb auch an das Finanzministerium. Und stellen Sie sich vor - er erhielt sogar Antwort (*staun*). Diese Reaktion aus Berlin hat er netterweise zur Veröffentlichung hier an mich weitergeleitet:

Von: IVC5@bmf.bund.de [mailto:IVC5@bmf.bund.de]

Gesendet: Mittwoch, 13. August 2003 09:27

An: ***

Betreff: IV C 5 - S 2353 - 176/03

Sehr geehrter Herr ***,

auf Ihre Anfrage teile ich mit, dass bei Berufskraftfahrern die Abwesenheitszeit für die Gewährung von Verpflegungsmehraufwendungen beim Verlassen der Wohnung beginnt.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Goydke  

Und wer noch weitere Fragen hat - melden, und dann stelle ich das online...

 


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