Batterieverordnung: Da sich im Lieferumfang der Taschenlampen Batterien, bzw. Akkus befinden können, bin ich als Händler verpflichtet, Sie als Kunde im Zusammenhang mit einer solchen Bestellung auf die Batterieverordnung hinzuweisen. Diese verpflichtet seit 1998 alle BürgerInnen, verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich entweder über den Handel oder die dafür speziell vorgesehenen Sammelstellen zu entsorgen (= die so genannte gesetzliche Rückgabepflicht). Sie werden gebeten, alle Batterien und Akkus wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben zu entsorgen. Eine Entsorgung im Hausmüll ist sogar ausdrücklich verboten. Abgabemöglichkeiten sind etwa kommunale Sammelstellen, bzw. Depots oder der örtliche Handel, wo Sie alte Batterien oder Akkus kostenfrei abgeben können.