DIE (alten) "SPIELREGELN" FÜR DEN FERNFAHRER
Bitte beachten Sie auch die aktuellen Neuregelungen, die seit April 2007 gelten!
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Ein Fernfahrer ist jeder Menge von Auflagen, Vorschriften und Verordnungen unterworfen - wobei diese zwar theoretischen, aber doch verbindlichen Vorgaben immer wieder nur sehr schwer mit der Praxis und der rauen Wirklichkeit in Einklang zu bringen sind. Das liegt vor allem daran, weil verbreitete Teile der Wirtschaft (= die Auftraggeber für durchzuführende Transporte) der Meinung sind, sie dürften sich so ziemlich alles erlauben und herausnehmen - und sie nützen ihren Einfluss dahingehend reichlich aus, die Fuhrunternehmen in Sachen Preis- und Termindruck so weit wie möglich gegeneinander auszuspielen. Diese geben den so entstehenden Druck in aller Regel ungefiltert an die Fahrer weiter, die dann schauen können, wie sie díe eng gesteckten Termine unter einen Hut bringen beim Transport. Wobei es auch so sein kann, dass aus den hinlänglich bekannten Profitinteressen der Fuhrunternehmer so mancher von diesen versucht, seine Fahrzeuge und deren Fahrer über Gebühr einzusetzen und laufen zu lassen - damit die eigene Kasse noch besser klingelt. Fahrer, die in dem perfiden Spiel nicht so funktionieren und eben nicht bereit sind, in dem erwarteten Ausmaß gegen geltende Vorschriften zu verstoßen, laufen nach wie vor Gefahr, dadurch ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Gelegentlich wird in der einschlägigen Presse zwar an die Fahrer appelliert, sich gegen so etwas zu wehren, weil das eben nicht rechtmäßig ist - aber tatsächlich ist der Einfluss und die Rechtsposition der Fahrer dahingehend gegen Null tendierend! Ich habe selbst mehrfach erlebt, dass Speditionen sehr einfallsreich sind, wenn es um eine zu findende, einleuchtende (wenn auch nicht wirklich wahre!) Begründung geht, warum (angeblich!) der Fahrer fristlos oder mit fristgerechter Kündigung zu "verabschieden" war. Vor allem in Betracht kommen bei der Berufsausübung des Fernfahrers die Fahrpersonalvorschriften. In einer aktuellen Broschüre des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) steht dazu folgendes (wobei die Tabelle im Anhang auch noch dazu gehört): "Die Fahrpersonalvorschriften dienen der Sicherheit des Straßenverkehrs, dem Schutz der Fahrer und regeln schließlich den Wettbewerb. Sie gelten unabhängig davon, ob die Fahrer in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbständig sind. Gemäß den Vorschriften der Europäischen Union (EU) und dem europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR), gelten folgende Bestimmungen (VO EWG Nr. 3820/85): |
| - Kontrollmittel: | Kontrollgerät und Schaublätter |
| - Lenkzeitunterbrechung: |
Nach spätestens 4,5 Stunden mindestens 45 Minuten Aufteilungsmöglichkeiten in bis zu 3 Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten |
| - Tägliche Lenkzeit: |
Höchstens 9 Stunden Erhöhung 2 x wöchentlich auf 10 Stunden möglich |
| - Wöchentliche Ruhezeit: |
Mindestens 45 Stunden einschließlich einer Tagesruhezeit Verkürzung möglich auf: - 36 Stunden am Standort oder Heimatort des Fahrers - 24 Stunden außerhalb dieser Orte |
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- Lenkzeit zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten: |
Höchstens 56 Stunden |
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- Lenkzeit in 2 aufeinanderfolgenden Wochen |
Höchstens 90 Stunden |
| - Mitzuführende Schaublätter: |
Für die laufende Woche und den
letzten Arbeitstag der Vorwoche |
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In bestimmten Fällen gelten nicht die
Vorschriften der EU und des AETR, sondern nationale Vorschriften."
So weit - so gut! Klingt eigentlich alles recht einleuchtend und schaut im Grunde genommen übersichtlich und einprägsam aus. Tatsächlich ist es in der Arbeits- und Fahrpraxis aber oft alles andere als einfach, diese Vorgaben wirklich einzuhalten.
Denn außer der Fahrzeit sind in der
Schichtzeit (also von Arbeitsbeginn bis Arbeitsende - was ja auch alles auf der
Tachoscheibe so nachzuvollziehen sein muss!) noch etwaige Wartezeiten, Be-
und/oder Entladen, Staus, Arbeiten rund um den LKW (Wartung, Betankung, etc.),
Ladungssicherung und weiß Gott, was noch alles unterzubringen - nicht zu
vergessen übrigens die nachzuweisenden Pausen, respektive
Fahrtzeitunterbrechungen!
Interessanterweise sind die
"Schichtzeiten", ebenso wie Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten, sowie
Pausen zwar in den Tarifverträgen für den Güterkraftverkehr ebenso geregelt wie
etwa auch höchstzulässige Dauer der täglichen, wöchentlichen und monatlichen
Arbeitszeit - aber in den gesetzlichen Sozialvorschriften hat man es versäumt,
für eine Schichtzeitregelung zu sorgen. Jedoch können die meisten Fahrer von
ordentlichen und vor allem vorschriftsmäßigen Arbeitsbedingungen nur träumen.
Daran sind sie aber nicht ganz unschuldig! Wahrscheinliche Ursachen: zuviel
Individualismus und Eigenbrötlertum einerseits – zuwenig Organisiertheit andererseits
(Anmerkung: Hier aber auf irgendeine Gewerkschaft zu setzen, halte ich für
äußerst zweifelhaft – habe aufschlussreiche und negative Erfahrungen damit
schon selbst machen müssen!) Den Fahrern geht es daher nicht annähernd so gut in Sachen Arbeitszeit wie dem ganz großen Teil der Arbeitnehmer, die nach (in Fernfahrers Augen!) schlappen knapp 40 Stunden, oder sogar noch weniger, ihr Wochenpensum erledigt haben. Nein, nein! Die täglichen Arbeitszeiten liegen in einer Höhe, dass die meisten "Kollegen", hätten sie denn nur eine 40-Stunden-Woche, schon im Laufe des frühen Mittwochnachmittags (theoretisch) nach Hause gehen könnten! Tägliche Arbeitszeiten (= Aufzählung potentiell möglicher Tätigkeiten siehe einige Zeilen weiter oben!) umfassen nicht selten im Fernverkehr (egal ob national oder international, wobei man es beim internationalen Fernverkehr nach meinen Erfahrungen doch fast "etwas ruhiger" hat) locker so 14 Stunden und mehr. Dass die Schichtzeiten dann noch entsprechend länger ausfallen, ist auch klar! Wobei es für einen kontrollierenden Beamten nicht sicher erkennbar ist auf einer Tachoscheibe, ob die dort auftauchenden kurzen Pausen im Bereich von 15 Minuten bis zu einer Stunde auch wirklich als Pause verbracht wurden.
Viele Fahrer wissen sich aus der Not des
Termindrucks und eng gesteckter Tourenabläufe oft nicht anders zu helfen, dass
sie selbst Zeiten, die sie (vielleicht oder sogar sehr wahrscheinlich selbst
aktiv!) beim Be- oder Entladen verbracht haben, auch noch als Pausen auf den
Tachoscheiben deklarieren! Nicht wenige holen ihre Brotzeit und das Mittagessen
mangels Möglichkeiten (und vor allem auch, weil sie selbst den großen Fehler
machen, sich das gefallen zu lassen!) gewissermaßen erst zum Feierabend nach! Natürlich waren und sind das "edle und hehre" Absichten, die seinerzeit mit der Einführung dieser Vorschriften vorlagen und was man dadurch erreichen wollte. Aber mit der Umsetzung hapert es eben in Wirklichkeit gewaltig!
Wenn nämlich Verstöße gegen dieses
Fahrpersonalgesetz festgestellt werden, ist zu allererst mal der Fahrer selbst
dran. Das heißt, dafür, dass er sich nicht an diese "Spielregeln"
gehalten hat, muss er büßen und zahlen! Als wenn er das wirklich "freien
Willens" gemacht hätte! Die Quote der wahren Überzeugungstäter unter den
Fahrern bezüglich dessen liegt mit Sicherheit bei unter einem Prozent! Die ganz
breite Masse macht dies unter dem Druck des Fuhrunternehmers und dessen
Disponenten!
Aber wie oft kommt das schon vor, dass
diese Herrschaften auch mal tüchtig ins Gebet genommen werden und ihr
Geldbeutel tüchtig erleichtert wird? Sehr, sehr selten - denn nur seltenst
lässt sich ein Fahrer zur Aussage hinreißen (die ja auch der Wahrheit
entsprechen würde!), dass dies auf Anordnung seiner Spedition praktiziert
wurde. Erst dann geht an die Firma ein etwas höherer Bußgeldbescheid heraus.
Nichts desto trotz kassiert "Vater Staat" dann aber doppelt: vom
Fahrer und vom Fuhrunternehmer! In wie weit das vielleicht zu einer Eintragung dann ins Gewerbezentralregister führt, ist mir nicht bekannt. Viele Fuhrunternehmen können es sich jedoch lange Jahre herausnehmen, ihre LKWs mit katastrophalen Einsatz- und Arbeitszeiten für die Fahrer laufen zu lassen - aber ohne, dass dies zu ernsthaften Konsequenzen führen würde.
Die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter
halten sich mit der Schließung nachweislich reichlich dubioser Fuhrunternehmen
zurück, weil sie letztendlich im Schatten übergeordneter politischer Interessen
stehen. Etwa der Sorge, wie viele Arbeitnehmer nach so einer eigentlich
notwendigen, aber verdienten Unternehmens-schließung auf der Straße stehen…
Aber die jeweils angeordneten Strafen –
selbst wenn diese immer höher ausfallen sollten – scheinen Missstände doch
offensichtlich nicht dauerhaft beseitigen zu können!
Die meisten dieser Fuhrunternehmer haben
natürlich kein Interesse daran, bei den Behörden aufzufallen - daher verspricht
man den Fahrern für den Fall, dass sie mit überzogenen Zeiten auf der Tachoscheibe
zur Kasse gebeten werden, dass man ihnen später diese Strafe (heimlich) erstatten
wird. Und dieses Versprechen wird sogar meistens auch erfüllt! Allerdings nicht
immer - als kürzlich ein Fahrer seinen Chef verklagte, weil der plötzlich
bezüglich seiner Zusage ein ganz schlechtes Gedächtnis hatte, entschied das
Gericht, dass der Fahrer auf eine solche Art dubioser Zusage keinen
Rechtsanspruch habe! Eine relativ schnelle Schließung des Betriebes wäre nach meiner Meinung das einzig wahre Disziplinierungs- und Abschreckungsmittel für solche miesen Arbeitgeber! Aber eher fällt wohl Weihnachten auf Ostern, bevor hier mal wirklich hart durchgegriffen wird!
Die Behörden halten sich lieber an das
schwächste und wehrloseste Glied in der Transportkette - den Fahrer!
Der soll und muss es beiden Seiten recht
machen: den Behörden und seiner Firma. Aber hält er sich an die Vorschriften,
riskiert er zumeist seinen Arbeitsplatz - und ist er seiner Spedition
willfährig, riskiert er täglich aufs Neue hohe Strafen!
Es ist mehr als schwierig und eine
tägliche neue Herausforderung, hier einen akzeptablen Mittelweg zu finden!
Die Behörden sollten sich hier endlich
einmal Gedanken machen, wie im Sinne der Fahrer, die ja grundsätzlich ihren
Kopf hinhalten müssen, eine zeitgemäßere, gerechtere und vor allem eine wesentliche
realitätsnähere Lösung gefunden werden kann. Besser wäre es in Sachen einer Bestrafung, dass grundsätzlich nur die Fuhrunternehmen dazu herangezogen würden und die Strafen hierfür von vorneherein wesentlich höher ausfallen. Im Falle einer auffälligen Häufung solcher Vergehen müsste ganz klar die Schließung des Betriebes drohen! Politische Rücksichtnahme hin oder her!
Bei dieser Art Handhabung wären die
Speditionen logischerweise gezwungen, in jedem Fall selbst darauf zu achten,
dass ihre Fahrer und deren Fahrzeuge grundsätzlich und ausschließlich im Rahmen
der Vorschriften unterwegs sind - und so wäre relativ leicht auch eine deutliche
Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erzielen, da die Fahrer - davon sollte
man dann ja ausgehen können! - grundsätzlich ausgeruht genug wären, weil sie
tatsächlich ihre vorgeschriebenen Pausen und Ruhezeiten einhalten konnten! Aber das scheint den zuständigen Stellen in diesem, unserem, ach so vorbildlichen und superschlauen Land nicht einleuchten zu können oder wollen - oder sollte es etwa eine so starke und einflussreiche Fuhrunternehmer-Lobby in der Politik geben, dass hier bewusst auf Kosten der Fahrer eine "Vogel Strauß-Politik" betrieben wird?! |
Weitere interessante Fachbücher & Literatur für Speditionen, Transporteure, LKW-Fahrer (Themen: Atlanten, Recht, Trucks, GGVS, Gefahrguttransport, Fahrerlaubnis, MPU, Allgemeinwissen und Fortbildung)
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