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DIE (alten) "SPIELREGELN" FÜR DEN FERNFAHRER

Bitte beachten Sie auch die aktuellen Neuregelungen, die seit April 2007 gelten!

 

Ein Fernfahrer ist jeder Menge von Auflagen, Vorschriften und Verordnungen unterworfen - wobei diese zwar theoretischen, aber doch verbindlichen Vorgaben immer wieder nur sehr schwer mit der Praxis und der rauen Wirklichkeit in Einklang zu bringen sind.

Das liegt vor allem daran, weil verbreitete Teile der Wirtschaft (= die Auftraggeber für durchzuführende Transporte) der Meinung sind, sie dürften sich so ziemlich alles erlauben und herausnehmen - und sie nützen ihren Einfluss dahingehend reichlich aus, die Fuhrunternehmen in Sachen Preis- und Termindruck so weit wie möglich gegeneinander auszuspielen. Diese geben den so entstehenden Druck in aller Regel ungefiltert an die Fahrer weiter, die dann schauen können, wie sie díe eng gesteckten Termine unter einen Hut bringen beim Transport. Wobei es auch so sein kann, dass aus den hinlänglich bekannten Profitinteressen der Fuhrunternehmer so mancher von diesen versucht, seine Fahrzeuge und deren Fahrer über Gebühr einzusetzen und laufen zu lassen - damit die eigene Kasse noch besser klingelt.

Fahrer, die in dem perfiden Spiel nicht so funktionieren und eben nicht bereit sind, in dem erwarteten Ausmaß gegen geltende Vorschriften zu verstoßen, laufen nach wie vor Gefahr, dadurch ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Gelegentlich wird in der einschlägigen Presse zwar an die Fahrer appelliert, sich gegen so etwas zu wehren, weil das eben nicht rechtmäßig ist - aber tatsächlich ist der Einfluss und die Rechtsposition der Fahrer dahingehend gegen Null tendierend! Ich habe selbst mehrfach erlebt, dass Speditionen sehr einfallsreich sind, wenn es um eine zu findende, einleuchtende (wenn auch nicht wirklich wahre!) Begründung geht, warum (angeblich!) der Fahrer fristlos oder mit fristgerechter Kündigung zu "verabschieden" war.

Vor allem in Betracht kommen bei der Berufsausübung des Fernfahrers die Fahrpersonalvorschriften. In einer aktuellen Broschüre des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) steht dazu folgendes (wobei die Tabelle im Anhang auch noch dazu gehört):

"Die Fahrpersonalvorschriften dienen der Sicherheit des Straßenverkehrs, dem Schutz der Fahrer und regeln schließlich den Wettbewerb. Sie gelten unabhängig davon, ob die Fahrer in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbständig sind.

Gemäß den Vorschriften der Europäischen Union (EU) und dem europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR), gelten folgende Bestimmungen (VO EWG Nr. 3820/85):



- Kontrollmittel: Kontrollgerät und Schaublätter
- Lenkzeitunterbrechung:

Nach spätestens 4,5 Stunden mindestens 45 Minuten Aufteilungsmöglichkeiten in bis zu 3 Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten

- Tägliche Lenkzeit:

Höchstens 9 Stunden

Erhöhung 2 x wöchentlich auf 10 Stunden möglich

- Wöchentliche Ruhezeit:

Mindestens 45 Stunden einschließlich einer Tagesruhezeit

Verkürzung möglich auf:

- 36 Stunden am Standort oder Heimatort des Fahrers

- 24 Stunden außerhalb dieser Orte

- Lenkzeit zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten:

Höchstens 56 Stunden

- Lenkzeit in 2 aufeinanderfolgenden Wochen:

Höchstens 90 Stunden
- Mitzuführende Schaublätter: Für die laufende Woche und den letzten Arbeitstag der Vorwoche

 

In bestimmten Fällen gelten nicht die Vorschriften der EU und des AETR, sondern nationale Vorschriften."

So weit - so gut!

Klingt eigentlich alles recht einleuchtend und schaut im Grunde genommen übersichtlich und einprägsam aus. Tatsächlich ist es in der Arbeits- und Fahrpraxis aber oft alles andere als einfach, diese Vorgaben wirklich einzuhalten.

Denn außer der Fahrzeit sind in der Schichtzeit (also von Arbeitsbeginn bis Arbeitsende - was ja auch alles auf der Tachoscheibe so nachzuvollziehen sein muss!) noch etwaige Wartezeiten, Be- und/oder Entladen, Staus, Arbeiten rund um den LKW (Wartung, Betankung, etc.), Ladungssicherung und weiß Gott, was noch alles unterzubringen - nicht zu vergessen übrigens die nachzuweisenden Pausen, respektive Fahrtzeitunterbrechungen!

Interessanterweise sind die "Schichtzeiten", ebenso wie Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten, sowie Pausen zwar in den Tarifverträgen für den Güterkraftverkehr ebenso geregelt wie etwa auch höchstzulässige Dauer der täglichen, wöchentlichen und monatlichen Arbeitszeit - aber in den gesetzlichen Sozialvorschriften hat man es versäumt, für eine Schichtzeitregelung zu sorgen. Jedoch können die meisten Fahrer von ordentlichen und vor allem vorschriftsmäßigen Arbeitsbedingungen nur träumen. Daran sind sie aber nicht ganz unschuldig! Wahrscheinliche Ursachen: zuviel Individualismus und Eigenbrötlertum einerseits – zuwenig Organisiertheit andererseits (Anmerkung: Hier aber auf irgendeine Gewerkschaft zu setzen, halte ich für äußerst zweifelhaft – habe aufschlussreiche und negative Erfahrungen damit schon selbst machen müssen!)

Den Fahrern geht es daher nicht annähernd so gut in Sachen Arbeitszeit wie dem ganz großen Teil der Arbeitnehmer, die nach (in Fernfahrers Augen!) schlappen knapp 40 Stunden, oder sogar noch weniger, ihr Wochenpensum erledigt haben. Nein, nein! Die täglichen Arbeitszeiten liegen in einer Höhe, dass die meisten "Kollegen", hätten sie denn nur eine 40-Stunden-Woche, schon im Laufe des frühen Mittwochnachmittags (theoretisch) nach Hause gehen könnten!

Tägliche Arbeitszeiten (= Aufzählung potentiell möglicher Tätigkeiten siehe einige Zeilen weiter oben!) umfassen nicht selten im Fernverkehr (egal ob national oder international, wobei man es beim internationalen Fernverkehr nach meinen Erfahrungen doch fast "etwas ruhiger" hat) locker so 14 Stunden und mehr. Dass die Schichtzeiten dann noch entsprechend länger ausfallen, ist auch klar! Wobei es für einen kontrollierenden Beamten nicht sicher erkennbar ist auf einer Tachoscheibe, ob die dort auftauchenden kurzen Pausen im Bereich von 15 Minuten bis zu einer Stunde auch wirklich als Pause verbracht wurden.

Viele Fahrer wissen sich aus der Not des Termindrucks und eng gesteckter Tourenabläufe oft nicht anders zu helfen, dass sie selbst Zeiten, die sie (vielleicht oder sogar sehr wahrscheinlich selbst aktiv!) beim Be- oder Entladen verbracht haben, auch noch als Pausen auf den Tachoscheiben deklarieren! Nicht wenige holen ihre Brotzeit und das Mittagessen mangels Möglichkeiten (und vor allem auch, weil sie selbst den großen Fehler machen, sich das gefallen zu lassen!) gewissermaßen erst zum Feierabend nach!

Natürlich waren und sind das "edle und hehre" Absichten, die seinerzeit mit der Einführung dieser Vorschriften vorlagen und was man dadurch erreichen wollte. Aber mit der Umsetzung hapert es eben in Wirklichkeit gewaltig!

Wenn nämlich Verstöße gegen dieses Fahrpersonalgesetz festgestellt werden, ist zu allererst mal der Fahrer selbst dran. Das heißt, dafür, dass er sich nicht an diese "Spielregeln" gehalten hat, muss er büßen und zahlen! Als wenn er das wirklich "freien Willens" gemacht hätte! Die Quote der wahren Überzeugungstäter unter den Fahrern bezüglich dessen liegt mit Sicherheit bei unter einem Prozent! Die ganz breite Masse macht dies unter dem Druck des Fuhrunternehmers und dessen Disponenten!

Aber wie oft kommt das schon vor, dass diese Herrschaften auch mal tüchtig ins Gebet genommen werden und ihr Geldbeutel tüchtig erleichtert wird? Sehr, sehr selten - denn nur seltenst lässt sich ein Fahrer zur Aussage hinreißen (die ja auch der Wahrheit entsprechen würde!), dass dies auf Anordnung seiner Spedition praktiziert wurde. Erst dann geht an die Firma ein etwas höherer Bußgeldbescheid heraus. Nichts desto trotz kassiert "Vater Staat" dann aber doppelt: vom Fahrer und vom Fuhrunternehmer!

In wie weit das vielleicht zu einer Eintragung dann ins Gewerbezentralregister führt, ist mir nicht bekannt. Viele Fuhrunternehmen können es sich jedoch lange Jahre herausnehmen, ihre LKWs mit katastrophalen Einsatz- und Arbeitszeiten für die Fahrer laufen zu lassen - aber ohne, dass dies zu ernsthaften Konsequenzen führen würde.

Die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter halten sich mit der Schließung nachweislich reichlich dubioser Fuhrunternehmen zurück, weil sie letztendlich im Schatten übergeordneter politischer Interessen stehen. Etwa der Sorge, wie viele Arbeitnehmer nach so einer eigentlich notwendigen, aber verdienten Unternehmens-schließung auf der Straße stehen…

Aber die jeweils angeordneten Strafen – selbst wenn diese immer höher ausfallen sollten – scheinen Missstände doch offensichtlich nicht dauerhaft beseitigen zu können!

Die meisten dieser Fuhrunternehmer haben natürlich kein Interesse daran, bei den Behörden aufzufallen - daher verspricht man den Fahrern für den Fall, dass sie mit überzogenen Zeiten auf der Tachoscheibe zur Kasse gebeten werden, dass man ihnen später diese Strafe (heimlich) erstatten wird. Und dieses Versprechen wird sogar meistens auch erfüllt! Allerdings nicht immer - als kürzlich ein Fahrer seinen Chef verklagte, weil der plötzlich bezüglich seiner Zusage ein ganz schlechtes Gedächtnis hatte, entschied das Gericht, dass der Fahrer auf eine solche Art dubioser Zusage keinen Rechtsanspruch habe!

Eine relativ schnelle Schließung des Betriebes wäre nach meiner Meinung das einzig wahre Disziplinierungs- und Abschreckungsmittel für solche miesen Arbeitgeber! Aber eher fällt wohl Weihnachten auf Ostern, bevor hier mal wirklich hart durchgegriffen wird!

Die Behörden halten sich lieber an das schwächste und wehrloseste Glied in der Transportkette - den Fahrer!

Der soll und muss es beiden Seiten recht machen: den Behörden und seiner Firma. Aber hält er sich an die Vorschriften, riskiert er zumeist seinen Arbeitsplatz - und ist er seiner Spedition willfährig, riskiert er täglich aufs Neue hohe Strafen!

Es ist mehr als schwierig und eine tägliche neue Herausforderung, hier einen akzeptablen Mittelweg zu finden!

Die Behörden sollten sich hier endlich einmal Gedanken machen, wie im Sinne der Fahrer, die ja grundsätzlich ihren Kopf hinhalten müssen, eine zeitgemäßere, gerechtere und vor allem eine wesentliche realitätsnähere Lösung gefunden werden kann.

Besser wäre es in Sachen einer Bestrafung, dass grundsätzlich nur die Fuhrunternehmen dazu herangezogen würden und die Strafen hierfür von vorneherein wesentlich höher ausfallen. Im Falle einer auffälligen Häufung solcher Vergehen müsste ganz klar die Schließung des Betriebes drohen! Politische Rücksichtnahme hin oder her!

Bei dieser Art Handhabung wären die Speditionen logischerweise gezwungen, in jedem Fall selbst darauf zu achten, dass ihre Fahrer und deren Fahrzeuge grundsätzlich und ausschließlich im Rahmen der Vorschriften unterwegs sind - und so wäre relativ leicht auch eine deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erzielen, da die Fahrer - davon sollte man dann ja ausgehen können! - grundsätzlich ausgeruht genug wären, weil sie tatsächlich ihre vorgeschriebenen Pausen und Ruhezeiten einhalten konnten!

Aber das scheint den zuständigen Stellen in diesem, unserem, ach so vorbildlichen und superschlauen Land nicht einleuchten zu können oder wollen - oder sollte es etwa eine so starke und einflussreiche Fuhrunternehmer-Lobby in der Politik geben, dass hier bewusst auf Kosten der Fahrer eine "Vogel Strauß-Politik" betrieben wird?!

 


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