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1971 bis 1980
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1971 Die ersten Autoradios mit Cassettenteil sind erhältlich. 1.10.1972 Auf allen Land- und Bundesstraßen wird Tempo 100 außerhalb geschlossener Ortschaften zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit. 1973 Deutschlands erste Autobahn wird auf drei Spuren je Richtung verbreitert. Es ist die A 555 von Köln nach Bonn. Siehe zu dieser Strecke auch das Jahr 1929! 1.1.1973 Der Verkauf von Verbandskästen ist nur noch mit DIN-Norm zulässig. Juli 1973 Einführung der 0,8 Promille-Grenze. 25.11.1973 Es ist die Zeit der Ölkrise und der knappen Ölvorräte! In Deutschland wird neben zahlreichen anderen Maßnahmen ein Sonntagsfahrverbot erlassen, das an wenigstens drei Sonntagen hintereinander durchgeführt und streng überwacht wird. An diesem Tag werden rund 1.300 Autofahrer ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung erwischt. Sie sind jeder mit 80,- DM dabei. Um die Abschreckung zu erhöhen, wird die Strafe unverzüglich auf 500,- DM erhöht – erfolgreich, denn am zweiten Sonntag mit Fahrverbot werden nur noch knapp über 200 Zuwiderhandelnde erwischt. Vom Verbot betroffen sind weit über zehn Millionen Pkw-Besitzer! Vorübergehend ist auch generell die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen auf Tempo 100 begrenzt worden – und auf den Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften auf 80 km/h. Ab diesem Zeitpunkt wird „Energie sparen“ zu einem sehr beliebten Slogan! Die Verknappung des Öls führt auch zu dem Beschluss, dass es generell immer einen Mindestvorrat von Öl für 90 Tage geben muss – für Zeiten, wenn wieder auf dem Weltmarkt eine Ölkrise eintreten sollte. 21.12.1973 Mit dem Gesetz über die Statistik des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs wird dem KBA eine weitere statistische Aufgabe übertragen. 1974 General Motors fängt mit der Entwicklung von Katalysatoren für Benzinmotoren an. Ab jetzt kann man für den Beruf des LKW-Fahrers endlich auch den Facharbeiterbrief erhalten (diese ja eigentlich sehr verantwortungsvolle Tätigkeit gilt nämlich sonst bloß als Hilfsarbeiter-Job!): es tritt nämlich eine Ausbildungsverordnung in Kraft, nach der ein Berufskraftfahrer (BKF) ab jetzt als Ausbildungsberuf gilt und anerkannt ist! Auf deutschen Autobahnen wird Tempo 130 als empfohlene Richtgeschwindigkeit eingeführt. Vom Prinzip her gilt aber immer noch das alte Motto „Freie Fahrt für freie Bürger“ – wenn keine spezielle örtliche Tempobegrenzung vorliegt, darf jeder (leider) Gas geben, was seine Schüssel hergibt. 1.5.1974 Einführung des Flensburger Punktesystems –es wird übrigens auch „Mehrfach-Täter-Punktesystem“ genannt! Eine Novellierung dazu gibt es 1999. 1975 Beginn der Entwicklung von ABS (=Anti-Blockier-System). 1.1.1976 Eine allgemeine Anschnallpflicht im Pkw wird verbindlich – kostenpflichtig wird dies jedoch erst am 7.7.1984, als man das Nicht-Anschnallen als Ordnungswidrigkeit einstuft. Mir liegen zwar dazu momentan keine Quellen vor, aber ich gehe davon aus, dass ab Anfang 1976 auch generell für neue Pkws der Einbau von Sicherheitsgurten schon in der Grundausstattung verpflichtend vorgeschrieben wurde. Für LKWs lagen entsprechende Regelungen bezüglich der Erstausrüstung mit Sicherheitsgurten tatsächlich erst ab dem 1.1.1992 vor! 1977 Das deutsche Autobahnsystem kann nun mit 6.656 km aufwarten.
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(Wichtige Anmerkung: Alle Daten wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Ich kann aber logischerweise dafür keine Gewähr übernehmen! Benutzte Quellen finden sich in meinem Buch-Kapitel „Quellen- und Literatur-Nachweis“. Für Anregungen und Anmerkungen oder auch neue Fakten wäre ich natürlich dankbar!)
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